Hallo,
wieso geht es positiv in eine G + V ein wenn ich Rohmaterial kaufe aber noch nicht verarbeite und desweiteren meinen Lagerbestand an Fertigteilen aufbaue ?
Vielleicht kann mir auch jemand in einfachen Worten erklären wie eine Gewinn und Verlustrechnung aufgebaut ist.
Vielen Dank im voraus
Gruß nordstern77
Hallo,
wieso geht es positiv in eine G + V ein wenn ich Rohmaterial
kaufe aber noch nicht verarbeite und desweiteren meinen
Lagerbestand an Fertigteilen aufbaue ?
in der GuV-Rechnung werden Aufwendungen und Erträge gebucht bzw. gezeigt.
Im konkreten Fall hast Du einen Ertrag aber keinen Aufwand:
http://de.wikipedia.org/wiki/Ertrag#In_der_Betriebsw…
http://de.wikipedia.org/wiki/Aufwand#In_der_Betriebs…
Gruß
Christian
Hi,
Es geht nicht wirklich positiv ein.
Es geht in die GuV die Einkäufe ein, die gleichzeitige Aufwendungen für die Roh, Hilfs- und Betriebsstofe sind.
Damit hab ich Aufwendungen geschaffen, die ich im Bilanzjahr Gewinnmindernd ansetzen darf. Andersrum gehen Erlöse durch den Verkauf von FE, Dienstleistungen etc. als Ertrag/Gewinn in meine GuV ein.
Miteinander verrechnet ergeben diese den Gewinn des Bilanzjahres.
Der Aufbau von Lagerbeständen ist ein Aktivtausch (i.d.R) Ich benötige RHB Stoffe oder Geld um mein Lager aufzubaun.
Wichtig ist: Bilanz und GuV sind zwei getrennte Seiten die erst am Ende des Jahres (ggf. über Eigenkapital) wieder zusammenfließen.
Gruß
Hallo,
Es geht nicht wirklich positiv ein.
doch, geht es und zwar über die Bestandsveränderungen.
Es geht in die GuV die Einkäufe ein, die gleichzeitige
Aufwendungen für die Roh, Hilfs- und Betriebsstofe sind.
Die werden erst bei Verbrauch gebucht.
Damit hab ich Aufwendungen geschaffen, die ich im Bilanzjahr
Gewinnmindernd ansetzen darf. Andersrum gehen Erlöse durch den
Verkauf von FE, Dienstleistungen etc. als Ertrag/Gewinn in
meine GuV ein.
Erst, wenn der Umsatz generiert, d.h. die Forderung bzw. Einzahlung gebucht wurde.
Der Aufbau von Lagerbeständen ist ein Aktivtausch (i.d.R) Ich
benötige RHB Stoffe oder Geld um mein Lager aufzubaun.
Nein.
Wichtig ist: Bilanz und GuV sind zwei getrennte Seiten die
erst am Ende des Jahres (ggf. über Eigenkapital) wieder
zusammenfließen.
??
Gruß
C.
Hallo,
Es geht nicht wirklich positiv ein.
doch, geht es und zwar über die Bestandsveränderungen.
-> Seit wann gehen "Aufwendungen"Positiv in eine GuV ein? Bestandsveränderungen bezieht sich wohl auf die Bilanz aber nicht auf die GuV. Der verbundene Mehraufwand, aber nicht erbrachte Erlöse, DIE gehen in die GuV ein.
Es geht in die GuV die Einkäufe ein, die gleichzeitige
Aufwendungen für die Roh, Hilfs- und Betriebsstofe sind.
Die werden erst bei Verbrauch gebucht.
-> Daher der Begriff „Aufwendungen“
Damit hab ich Aufwendungen geschaffen, die ich im Bilanzjahr
Gewinnmindernd ansetzen darf. Andersrum gehen Erlöse durch den
Verkauf von FE, Dienstleistungen etc. als Ertrag/Gewinn in
meine GuV ein.
Erst, wenn der Umsatz generiert, d.h. die Forderung bzw.
Einzahlung gebucht wurde.
-> Ach, da gehst ins Detail?
Der Aufbau von Lagerbeständen ist ein Aktivtausch (i.d.R) Ich
benötige RHB Stoffe oder Geld um mein Lager aufzubaun.
Nein.
-> In erster Linie: Was sonst?
Wichtig ist: Bilanz und GuV sind zwei getrennte Seiten die
erst am Ende des Jahres (ggf. über Eigenkapital) wieder
zusammenfließen.
Ja, am Ende gehörts zum einen. Ich will hier die Trennung haben.
??
Pace
Gruß
C.
Nachdem Du sicher die bisher gegebenen Antworten nicht verstanden hast, versuche ich das ganze in leicht verständlicher Kost darzustellen.
Dein Problem mit dem Wareneinkauf auf Lager:
Erst wird bei Wareneinkauf auf Aufwand gebucht. Dies mindert den Gewinn. Stellt man jetzt beim Abschluss fest, dass diese Waren gar nicht in der aktuellen Periode verbraucht wurden, sondern auf Lager liegen, also mit diesen Waren noch keine Erlöse erwirtschaftet werden konnten, macht man den vorher verbuchten Aufwand sozusagen rückgängig und berücksichtigt diesen in der Periode, in der die Waren verarbeitet und verkauft werden. So stellt man sicher, dass man zu den Erlösen immer den passenden Aufwand dargestellt hat.
Eine GuV stellt immer die Erlöse (zB Warenverkaufe) den dazugehörigen Aufwendungen gegenüber und ermittelt somit, welcher Gewinn den nun mit den Warenverkäufen gemacht wurde.
(Darstellungen beziehen sich auf Bilanzierung, bei EÜR läufts ein klein wenig anders.)