hallo leute,
hab mal eine nicht so übliche frage zu thema arbeitszeugnis- und zwar: wie genau muss der aufbau sein und was MUSS enthalten sein. ich meine nicht vom inhaltlichen, sondern vom aufbau. habe schon gegoogelt… hab auch super formulierungen gefunden… nur leider nicht ob es eine vorgabe über den genauen aufbau gibt. musterzeugnisse waren sehr unterschiedlich aufgebaut.
MUSS z.b ein datum vorhanden sein wann das zeugnis ausgestellt wurde? und wenn ja - wo muss es stehen? oben wie in geschäftsbriefen oder unten vor der Unterschrift.
Muss das zeugnis eine Anschrift enthalten (über dem text- wie in einem brief) oder reicht es die daten im text zu nenne?
also der genaue aufbau. gibt es da rechtliche vorgaben???
ich hoffe ihr wisst jetzt was ich meine und danke schonmal für eure hilfe.
gruß ingo
Auch hallo.
Warum so kompliziert ?
FAQ:2027 -> http://www.fachanwalt-arbeitsrecht.com/arbeitszeugni… (u.a.)
Kann man sich ja mal merken: http://www.bewerbung-tips.com
HTH
mfg M.L.
Auch hallo.
Warum so kompliziert ?
das frag ich mich auch? aber warum ist z.b. der aufbau einer bewerbung so vorgegeben. schreibst sie anders fällst meisst durchs sieb. bei diesem thema ist leider alles auf solche kleinigkeiten ausgerichtet
FAQ:2027 ->
http://www.fachanwalt-arbeitsrecht.com/arbeitszeugni…
(u.a.)
der fachanwalt ist schon nicht schlecht… aber eben auch nicht so 100% genau. danke trotzdem
Kann man sich ja mal merken: http://www.bewerbung-tips.com
HTH
mfg M.L.
kleine Korrektur
Kann man sich ja mal merken: http://www.bewerbung-tips.com