Hallo,
Auf dem Personalausweis und dem Reisepass werden immer alle Vornamen des Inhabers wiedergegeben. Das ist für deren Zweck – nämlich das Identifizieren – unerlässlich. Maßgeblich für die Erfassung der Vornamen ist dabei die Geburtsurkunde.
Seit einiger Zeit werden deshalb auch alle Vornamen in der maschinenlesbaren Zeile des Reisepasses und auch des Personalausweises abgedruckt - früher war es in der maschinenlesbaren Zeile immer nur der (Rufname) gebräuchliche Vorname; deshalb gibt es noch unterschiedliche Ausführungen der Reisepässe je nachdem wann der Pass beantragt wurde.
Eine gesetzliche Pflicht zur Unterstreichung gibt es schon lange nicht mehr - auch in der Geburtsurkunde nicht mehr; allerdings werden in vielen Formularen noch immer die Unterstreichung des Rufnamens erwähnt.
Viel Gruß von Tara