Hallo,
in dem Bußgeldbescheif wird nur das Delikt entsprechend geahndet und es kommt zu einer Verurteilung wegen dem Nichtbeachten der roten Ampel.
Das Kraftfahrtbundesamt bekommt eine Mitteilung und der Punkt wird in Flensburg registriert.
Ebenso wird deine Führerscheinstelle über das Vergehen informiert.Was dann die Führerscheinstelle daraus macht liegt im Ermessen der F-Stelle. Am besten einmal dort anfragen, ob da noch eine Nachschulung angeordnet wird.
mfg
mpu24
Hallo,
ich glaube die Aufforderung zum Aufbauseminar erfolgt in einem gesonderten Schreiben, dass kann auch schon mal seine Zeit dauern. Da du einen Punkt bekommen hast und du auch Bußgeld und kein Verwarngeld zahlen musstest, wirst du wohl mit der „Nachschulung“ rechnen müssen.