Aufbehungsvertrag von Abeitgeber (Bank) vorgelegt

Hallo,

durchaus. Einige Punkte, die mir so auf die Schnelle einfallen:

  • Kommt die Aufhebungsvereinbarung im Rahmen eines allgemeinen Stellenabbauprogrammes ins Spiel? Falls ja, gibt es doch sicherlich eine Betriebs-/Dienstvereinbarung ins Spiel, in der die wichtigsten Punkte geregelt sind. Wichtig: das, was dort vereinbart wurde, ist die Untergrenze dessen, was Du am Ende bekommen wirst. Was steht sonst noch in dieser Betriebs-/Dienstvereinbarung, z.B. hinsichtlich der Besetzung von - trotz Stellenabbau - an anderen Standorten, in anderen Abteilungen usw. neu zu besetzenden Stellen? Wurden diese Regelungen eingehalten? Falls nicht: daraus kann man bares Geld schlagen (Abfindung).

  • Welche Kündigungsfrist steht in Deinem Arbeitsvertrag und für wann ist Dein Ausscheiden/Deine Freistellung vorgesehen? Gelten bei Dir x Monate zum Quartalsende, dann kann dem Arbeitgeber ein schneller Abschluß vor Quartalsende das ein oder andere Gehalt wert sein.

  • Was ist mit Betriebsrenten und Pensionen? Wie lange zahlt der Arbeitgeber weiter, auch nach Deinem physischen und vertraglichen Ausscheiden? Steht das Erreichen von irgendwelchen Fristen (z.B. Unverfallbarkeit von Teilbeträgen) bevor? Generell: einfach mal eine Einmalzahlung verlangen bzw. eine höhere Abfindung zum Ausgleich zukünftiger Minderzahlungen.

  • Was ist mit der variablen Vergütung für das laufende Geschäftsjahr, in dem Du ja offensichtlich noch gearbeitet hast? Entsprechenden Aufschlag auf die Abfindung verlangen.

  • Gibt es einen Firmen-/Dienstwagen? Wie ist der Fortbestand des Leasingvertrages nach Ausscheiden geregelt bzw. darf/muß der Dienstwagen weiter genutzt werden?

  • Was ist mit der Nutzung von Personalvorteilen wie kostenloses Konto/Depot, was ist mit Krediten, die der AG dem AN gewährt hat?

  • Welche Zahlungen gewährt der AG, wenn der AN vor Ende der Kündigungsfrist einen neuen Arbeitgeber findet? Üblich ist hier ein halbes Gehalt je Monat.

  • Wird ein Outplacement-Berater/Bewerbungstraining bezahlt? Üblich sind 1.000-2.000 Euro für 6-12 Monate.

Generell zur Abfindung: je Jahr Betriebszugehörigkeit sollten am Ende 1,0-1,25 Monatsgehälter rausspringen. Wie gesagt: das, was in der Betriebsvereinbarung steht, ist die absolute Untergrenze.

Den Besuch bei einem Anwalt halte ich für den Fall für entbehrlich, wenn Du einigermaßen gut verhandeln kannst und Dich emotional von der Veranstaltung gelöst hast. In dem Fall kostet der Mann/die Frau nur Geld und es ist fraglich, ob er am Ende mehr rausholst als Du selber. Auch den Betriebs-/Personalrat würde ich nur hinzuziehen, wenn Du Dich alleine den Verhandlungen nicht gewachsen siehst.

Generell gilt: keine falsche Bescheidenheit. Die 15 Jahre kollegialer Zusammenarbeit und Loyalität zählen nicht mehr und Du warst es nicht, der diesen Zustand herbeigeführt hat. Maßlosigkeit ist sicherlich nicht gefragt, aber das einzige - neben einem guten Zeugnis natürlich -, was jetzt noch zählt, ist Geld und zwar möglichst reichlich davon.

Apropos Zeugnis: laß Dir einen Entwurf geben und peppe den anschließend ordentlich auf. Wedele notfalls mit Deinen - hoffentlich sehr guten - Beurteilungen der letzten Jahre. Deinen Arbeitgeber kostet es nichts, Dir ein sehr gutes Zeugnis auszustellen und vielleicht hofft er auch, Dir mit eine msehr guten Zeugnis ein paar Euro Abfindung (die im Gegensatz zum Zeugnis bares Geld kostet) abkaufen zu können. Klappt natürlich nicht.

Gruß
C.

Hallo,

mein AG hat den Aufhebungsvertrag vorgeschlagen.
Wie verhalte ich mich nach 15 Jahren Betriebszugehörigkeit ?
Hat jemand Erfahrungswerte ? Dank im voraus

Hallo,

man könnte den Inhalt des Aufhebungsvertrages in einem Forum bewerten lassen, sollte aber daran denken, dass man dort nicht nur Spezialisten hat, die fundierte Antworten geben.
Die dortigen Antworten sollte man also nur als DENKANSTÖSSE betrachten.

Dann könnte man den Betriebsrat um Hilfe bitten.

Und eine Erstberatung durch einen Arbeitsrechtler ist auch extrem sinnvoll angelegtes Geld (evtl. ist man in einer Gewerkschaft und bekomt diese Beratung umsonst?) .

Hi!

Auf jeden Fall solltest Du einen Fachmann drüberschauen lassen.

Zum einen muss es nicht sein, dass eine Sperrzeit folgt, zum anderen kommen bei 15 Jahren in einer Bank bei mir direkt ein paar Fragezeichen auf.

VG
Guido

Servus,

woher weißt Du, welchen Umfang der Goldene Händedruck hat, der im Aufhebungsvertrag angeboten wird? Wenn der Arbeitgeber einkalkuliert, welchen Unmus er sich mit der Vermeidung von Kündigungsschutuzklagen erspart, ist es leicht möglich, dass die angebotene Abfindung mehr ist als die, die vor Gericht zu erreichen wäre zuzüglich zwölf Wochen ALG 1.

Man kann anhand der gemachten Angaben nicht entscheiden, welches die bessere Alternative wäre - zumal die Option „Kündigungsschutzklage“ auch nicht automatisch zu einer Abfindung in einer bestimmten Höhe führt: Auf diese besteht nämlich kein Anspruch.

Schöne Grüße

MM

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Servus,

nichts unter zehn Monatsgehältern Abfindung unterschreiben. Die bekommst Du beim Arbeitsgerichtt auch (in zehn ist die Sperrzeit ALG 1 für Aufhebungsvertrag eingerechnet), dafür braucht es keinen Aufhebungsvertrag.

Schöne Grüße

MM

@Guido_ Wieso sollte jemand einen Aufhebungsvertrag unterzeichnen, wenn er eigentlich den Job behalten will? Das macht nur Sinn, um eben keine berechtigte Kündigung zu bekommen. Die Beweislast, dass die Kündigung berechtigt ist, trägt der Arbeitgeber. Wenn jemand sich also nie etwas zu schulden kommen lassen hat, auch nicht krank ist, so dass er dauerhaft nicht oder nur beschränkt arbeiten kann oder es keine betriebsbedingten Kündigungsgründe gibt, dann macht es Sinn, sich gegen die Kündigung zu wehren! Einen link mit weiteren Informationen habe ich schon geschickt. Lies dich da mal durch. Du kannst damit einen ersten Eindruck gewinnen.

Ich habe häufig den Eindruck gewonnen, dass Betriebe gerne ältere Mitarbeiter aussortieren, da diese natürlich hier und da öfters krank sind. Meistens haben die auch noch teurere Verträge. Da man gegen diese aber nichts in der Hand hat, greift man zum Aufhebungsvertrag. Gerne wird dann noch richtig Druck gemacht. Ich finde das unfair! Ein Arbeitnehmer, der sich über viele Jahre für den Betrieb aufopferte sollte nicht so einfach „gegangen“ werden.

Um zur Frage zurückzukommen: Ich kann dir eigentlich nur empfehlen, einen Anwalt aufzusuchen. Dieser wird ausloten können, welche Chancen du in einem möglichen Kündigungsschutzprozess hast und das weitere Vorgehen mit dir besprechen. Er wird dir auch einen Vorschlag unterbreiten. Bevor du den Anwalt aufsuchst, würde ich mir eine Liste mit Fragen machen. Alternativ kannst du natürlich auch zu deiner Gewerkschaft gehen.

Dein Anliegen ist zu komplex für dieses Forum und bisher wurden auch viele „Binsenweisheiten“ angetragen, die einfach nicht stimmen oder nicht ganz zutreffen. Insoweit hat Guido_ Recht: du solltest einen aufsuchen, der sich damit auskennt.

Nachtrag: Gute Aufhebungsverträge ferdern übrigens auch das Risiko einer Sperre beim ALG I Bezug auf. Der Arbeitgeber kann sich natürlich verpflichten, für die Dauer der Sperrzeit Geld in Höhe des ALG I zu zahlen. Doch Vorsicht: Die Sperre ist nicht die einzige Sanktion, die drohen könnte. Oftmals geht diese mit einer verkürzten Bezugsdauer einher! Hier noch ein Link mit weiteren Infos dazu: http://www.recht.help/informationen/sozialrecht/arbeitslosengeld-i-alg-i/

Im Aufhebungsvertrag sollte stehen, dass dieser zur Vermeidung einer „arbeitgeberseitigen, betriebsbedingten Kündigung“ geschlossen wurde. Dann hast du eine Argumentationsgrundlage.

Das ist doch eindeutig Spam

@Antworter15 Wenn jeder Laie beurteilen könnte, ob betriebsbedingte Kündigungen tatsächlich ihre Berechtigung haben, würden unsere Abreitsgerichte wesentlich weniger Arbeit haben.

Die Gefahr ist, dass man eine Feststellungsklage verliert und ohne Abfindung dasteht, da diese unter Umständen nun einmal an die Aufhebungsvereinbarung gekoppelt ist.

Und Dein Link (ich habe ihn mal als Spam gemeldet) ist schon auf den ersten Blick derart stümperhaft und strotzt nur so von sachlichen Fehlern, dass es eine Unverschämtheit ist, solch einen Dreck in einem Expertenforum als „Ratgeber“ zu empfehlen - ok, wenn man so gar keine Ahnung hat, mag man das nicht beurteilen können.

Bei Dir gehe ich aber davon aus, dass Du mit dem Verursacher in enger Verbindung stehst …

Gruß
Guido

Das mag sein! Gewinnt der Arbeitgeber aber den Kündigungsschutzprozess, so muss der Arbeitsgeber das Gehalt auch rückwirkend für die Dauer des Prozesses zahlen. Ein Prozess kann gut und gerne fast ein Jahr andauern. Die Arbeitsgerichte sind nämlich sehr überlastet. Das sollte auch beachtet werden!

SPAM!

@Antworter15

Direkt am Anfang:
Zitat:
Die Höhe des Arbeitslosengeldes richtet nach dem Bruttogehalt,
sachlich falsch!

Meine Güte …

Verliert er ihn, bekommt er im Zweifel nichts, nichtmal die Abfindung!

Er kann genausogut in 6 Wochen vom Tisch sein.

Sie sind AUSgelastet - bei einer ÜBERlastung kämen sie nicht nach.

Nö, nicht wirklich, da es mit der Frage so überhaupt nichts zu tun hat.

Hi, nicht annehmen denn daraus würde eine Sperre des AlG 1 erfolgen.
Wenn, dann soll der AG kündigen.
MfG ramses90

Hi!

Das ist so pauschal nicht korrekt.

VG
Guido

Ob der Aufhebungsvertrag gut oder schlecht für dich ist, kann nicht beurteilt werden. Grundsätzlich würde ich es aber eher auf eine Kündigung ankommen lassen und dann ein Kündigungsschutzprozess führen. Allerdings ist dies nur sinnvoll, wenn es keinen oder keinen genügenden Kündigungsgrund gibt.

Schau mal hier: http://www.recht.help/informationen/arbeitsrecht/

Hi!

Super Idee - und im Zweifel wird dann die Kündigung vor Gericht durchgewunken (woher soll ein Laie beurteilen, dass der Grund ausreicht, wenn es einer gerichtlichen Beurteilung bedarf?) und die Abfindung ist Geschichte.

Im Übrigen ist dein billig platzierter Werbelink an Stümperhafigkeit nicht zu überbieten!

Gruß
Guido