Hallo,
durchaus. Einige Punkte, die mir so auf die Schnelle einfallen:
-
Kommt die Aufhebungsvereinbarung im Rahmen eines allgemeinen Stellenabbauprogrammes ins Spiel? Falls ja, gibt es doch sicherlich eine Betriebs-/Dienstvereinbarung ins Spiel, in der die wichtigsten Punkte geregelt sind. Wichtig: das, was dort vereinbart wurde, ist die Untergrenze dessen, was Du am Ende bekommen wirst. Was steht sonst noch in dieser Betriebs-/Dienstvereinbarung, z.B. hinsichtlich der Besetzung von - trotz Stellenabbau - an anderen Standorten, in anderen Abteilungen usw. neu zu besetzenden Stellen? Wurden diese Regelungen eingehalten? Falls nicht: daraus kann man bares Geld schlagen (Abfindung).
-
Welche Kündigungsfrist steht in Deinem Arbeitsvertrag und für wann ist Dein Ausscheiden/Deine Freistellung vorgesehen? Gelten bei Dir x Monate zum Quartalsende, dann kann dem Arbeitgeber ein schneller Abschluß vor Quartalsende das ein oder andere Gehalt wert sein.
-
Was ist mit Betriebsrenten und Pensionen? Wie lange zahlt der Arbeitgeber weiter, auch nach Deinem physischen und vertraglichen Ausscheiden? Steht das Erreichen von irgendwelchen Fristen (z.B. Unverfallbarkeit von Teilbeträgen) bevor? Generell: einfach mal eine Einmalzahlung verlangen bzw. eine höhere Abfindung zum Ausgleich zukünftiger Minderzahlungen.
-
Was ist mit der variablen Vergütung für das laufende Geschäftsjahr, in dem Du ja offensichtlich noch gearbeitet hast? Entsprechenden Aufschlag auf die Abfindung verlangen.
-
Gibt es einen Firmen-/Dienstwagen? Wie ist der Fortbestand des Leasingvertrages nach Ausscheiden geregelt bzw. darf/muß der Dienstwagen weiter genutzt werden?
-
Was ist mit der Nutzung von Personalvorteilen wie kostenloses Konto/Depot, was ist mit Krediten, die der AG dem AN gewährt hat?
-
Welche Zahlungen gewährt der AG, wenn der AN vor Ende der Kündigungsfrist einen neuen Arbeitgeber findet? Üblich ist hier ein halbes Gehalt je Monat.
-
Wird ein Outplacement-Berater/Bewerbungstraining bezahlt? Üblich sind 1.000-2.000 Euro für 6-12 Monate.
Generell zur Abfindung: je Jahr Betriebszugehörigkeit sollten am Ende 1,0-1,25 Monatsgehälter rausspringen. Wie gesagt: das, was in der Betriebsvereinbarung steht, ist die absolute Untergrenze.
Den Besuch bei einem Anwalt halte ich für den Fall für entbehrlich, wenn Du einigermaßen gut verhandeln kannst und Dich emotional von der Veranstaltung gelöst hast. In dem Fall kostet der Mann/die Frau nur Geld und es ist fraglich, ob er am Ende mehr rausholst als Du selber. Auch den Betriebs-/Personalrat würde ich nur hinzuziehen, wenn Du Dich alleine den Verhandlungen nicht gewachsen siehst.
Generell gilt: keine falsche Bescheidenheit. Die 15 Jahre kollegialer Zusammenarbeit und Loyalität zählen nicht mehr und Du warst es nicht, der diesen Zustand herbeigeführt hat. Maßlosigkeit ist sicherlich nicht gefragt, aber das einzige - neben einem guten Zeugnis natürlich -, was jetzt noch zählt, ist Geld und zwar möglichst reichlich davon.
Apropos Zeugnis: laß Dir einen Entwurf geben und peppe den anschließend ordentlich auf. Wedele notfalls mit Deinen - hoffentlich sehr guten - Beurteilungen der letzten Jahre. Deinen Arbeitgeber kostet es nichts, Dir ein sehr gutes Zeugnis auszustellen und vielleicht hofft er auch, Dir mit eine msehr guten Zeugnis ein paar Euro Abfindung (die im Gegensatz zum Zeugnis bares Geld kostet) abkaufen zu können. Klappt natürlich nicht.
Gruß
C.