Aufbewahreung von Fibu-Unterlagen

Hallo,

welche Finanzbuchhalungs-Unterlagen muss der Unternehmensberater/ vom Mandaten eigentlich aufbewahren?
Reichen Summen und Saldenlisten / Journale von jeder monatlichen Buchhaltung + der USTVA.

Oder müssen zwingend die einzelnen bebuchten Konten mit jeder Buchung ausgedruckt und aufbewahrt werden. (sog. Jahreskonten)
Der Mandant ist nicht buchführungspflichtig.

Hallo,
dumme Frage - was hat denn ein Unternehmensberater mit UStVA zu tun?
Ansonsten dürfte heute doch eine Archiv-CD mit allen Buchungsdaten kein Problem sein.
Gruß
S

Hi,

im Grunde gar nix. Die UST VA ist ja zwingend vom Unternehmer oder Steuerberater zu erstellen. Mir ging es eher um die Konten.
Reicht eine Aufbewahrung der Monatsjournale + Susa´s.
Oder müssen ZWINGEND auch die einzelnen Konten aufbewahrt werden(auf denen man explizit jede Buchung sieht) bei einem nach § 141 AO nicht buchführungspflichtigen Mandanten?
Man kann ja, obwohl der Mandant nach § 141 Ao befreit ist trotzdem, um dem HGB genüge zu tun § 238 ff. die Belge in ein Programm einpflegen um dann dementsprechend ordentliche Journale zu haben und Susa und damit einfacher an die USTVA zu kommen.

MfG

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,
m.E. sind nur die Buchungsbelege und Abschlüsse entsprechend § 147 AO aufzubewahren (bin mir aber nicht 100% sicher). Macht aber für die Praxis im Zweifel überhaupt keinen Sinn, denn wie soll man bei einer späteren Prüfung o.ä. nachvollziehen, was z.B. bei den Erlösen erfasst wurde, wenn kein Kontenblatt mehr zur Verfügung steht?
Gruß
S

Hallo,

ja das geht mit den Konten natürlich eleganter da was nachzugucken. Aber auf dem Monatsjournal steht sowas ja auch drauf.

Vielen Dank für die Meinungen und Hinweise.

Reicht eine Aufbewahrung der Monatsjournale + Susa´s.
Oder müssen ZWINGEND auch die einzelnen Konten aufbewahrt
werden(auf denen man explizit jede Buchung sieht) bei einem
nach § 141 AO nicht buchführungspflichtigen Mandanten?
Man kann ja, obwohl der Mandant nach § 141 Ao befreit ist
trotzdem, um dem HGB genüge zu tun § 238 ff. die Belge in ein
Programm einpflegen

Wenn man nicht buchführungspflichtig nach HGB ist, was kümmert einen dann das HGB?