Folgendes Problem:
Jemand ist verstorben und wurde verbrannt. Müssen die Angehörigen, Freunde etc. die Urne auf einem Friedhof beisetzen lassen oder kann diese auch an einem anderen geeigneten Ort aufbewahrt werden?
_Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen
im Land Mecklenburg-Vorpommern
(Bestattungsgesetz - BestattG M-V)
Vom 3. Juli 1998
§ 12
[…]
(4) Leichen dürfen nur in kommunalen Krematorien eingeäschert werden.
(5) Die Asche jeder Leiche ist in eine Urne aufzunehmen. Die Urne ist zu kennzeichnen und zu verschließen. Über die vorgenommene Einäscherung und den Verbleib der Asche hat das Krematorium ein Verzeichnis zu führen, das fünf Jahre lang aufzubewahren ist.
(6) Das Krematorium darf die Urne nur zur Beisetzung aushändigen oder versenden.
§ 13
Beisetzung
(1) Erdbestattungen sind nur auf Friedhöfen zulässig. Die Gemeinde kann mit Zustimmung des Gesundheitsamtes im Einzelfall Ausnahmen zulassen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt und öffentliche Belange nicht entgegenstehen.
(2) Bei einer Feuerbestattung ist die Urne mit der Asche auf einem Friedhof oder in geeigneter Form in einer Kirche beizusetzen. Die Asche kann auch auf einer hierfür bestimmten Stelle eines Friedhofs verstreut werden. Auf Wunsch des Verstorbenen darf außerdem die Urne von einem Schiff aus auf See beigesetzt werden, wenn andere Rechtsvorschriften nicht entgegenstehen. Sonstige Beisetzungen von Urnen außerhalb von Friedhöfen kann die Gemeinde im Einzelfall zulassen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt und öffentliche Belange nicht entgegenstehen.
[…]_
Zu klären wäre jetzt noch, ob das Gesetz Ländersache und von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich istt. Aber es müßte schon sehr irre zugehen, würde das in einem anderen Bundesland großartig anders geregelt sein als oben zitiert.
da gab es mal einen ausführlichen Fernsehbericht darüber. Der Wunsch kommt wohl auch in Deutschland öfter auf, Asche zu verstreuen, im Vorgarten beizusetzen, auf den Kaminsims zu stellen.
Alles verboten. Definitv.
Es scheint den Umweg zu geben, über kooperative Krematorien in den Niederlanden.
Nun müßten die wiederum die Urne mit Asche an ein befugtes Institut in Deutschland schicken. Aber irgendwie scheint es ein paar Lücken zu geben, die es einem ermöglichen, dennoch die Asche auf dem eigenen Kamin letztendlich unterzubringen.
Mir fehlt zwar etwas der Sinn dafür, aber grundsätzlich haben also findige Leute einen halblegalen Weg gefunden.
Frag mich nicht nach der webadresse - nachdem es mich nicht interessiert hat, hab ich die ins Nirwana gesandt…
Also die Sache über das Ausland ist, wie schon gesagt, illegal und kann ein Bußgeld inkl. Zwangsbestattung nach sich ziehen. Fragt sich bloß, wer sich dafür interessiert.
Rein theoretisch (Anleitung zu OWis sind straffrei macht man es so, dass man die Kremierungin einem Land vornehmen lässt, das keinen Friedhofszwang kennt. Außerdem muss man bei der Ausfuhr der Leiche die Bestattung im Zielland angeben. Beim Krematorium gibt man an, die Asche selbst bestatten zu wollen. Und sobald man jetzt die Urne in der Hand hat, überlegt man es sich doch anders (dem Krematorium muss in NL keine Bestattung nachgewiesen werden), packt Oma in den Kofferraum und ab nach Hause damit. Wenn man nicht gerade an der Grenze mit dem Kübel erwischt wird, oder die liebe Verwandschaft einen anschwärzt ist alles OK.
Gruß vom Wiz
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