Aufbewahrung Gehaltsbescheinigungen

Guten Tag liebe Experten,

irgendwann kommt er ja der Frühling, daher schon heute meine Frage vor dem Putz, muß man Gehaltsbescheinigungen aufheben? wenn ja, wie lange? Oder hat sich das mit der jährlichen Steuererklärung erledigt?

Besten Dank für Eure Hinweise
PP

Hallo Pat,

Aus Erfahrung im Bekanntenkreis kann ich nur raten, die Lohnzettel so lange aufzuheben, bis du einen Rentenbescheid erhälst, in dem die Zahlungen deines Arbeitgebers aufgelistet sind. Ein Bekannter hatte mal das Problem, daß von einer Arbeitsstelle (seit Jahren gibt’s die Firma nicht mehr) nichts in den Rentenbescheiden stand und er ohne die Lohnabrechnungen nicht nachweisen konnte, daß er über Jahre seine Beiträge bezahlt haben müßte. Da er die Abrechnungen nicht mehr hatte und nirgendwo Kopien aufzutreiben waren, hat er laut Angaben der Rentenversicherung ziemlich schlechte Karten.

Gruß
Sticky

…naja das könnte ich doch mit meiner Steuererklärung auch nachweisen. Aer gut, wenn dann die Rente durch ist, kann das Zeugs doch in den Müll?

PP

Servus Pat,

das kann in den Müll, lang bevor die Rente „durch“ = beantragt und genehmigt ist. Die Rentenversicherung schickt jedes Jahr eine Mitteilung, in der u.a. der erworbene Anspruch auf Berufsunfähgikeitsrente und der hypothetische Anspruch auf Altersrente drauf ist. In diesem Schreiben ist auch der Verlauf des Beitragskontos ausgewiesen. Wenn dieser Verlauf zu dem passt, was Du über die zurückliegenden sozialversicherungspflichtigen Entgelte weißt, braucht nichts mehr weiter geklärt zu werden, und die Einzelnachweise sind nicht mehr wichtig.

Falls jedoch etwas im Einzelnen zu klären ist, sind die Steuerbescheide kein gutes Mittel: Bei der Rente gehts nicht um das steuerpflichtige Entgelt und auch nicht um das zu versteuernde Einkommen, sondern um das sozialversicherungspflichtige Entgelt.

Der wichtigste Nachweis dafür ist die Kopie der Jahresentgeltmeldung (bekommt man in der Regel im April, wenn die Meldung gelaufen ist, für das Vorjahr), außerdem alle An- und Abmeldungen (das sind die Zettel mit den vielen seltsamen Zahlencodes drauf, auf denen oben „Önemli Belge“ steht.

Aber bloß auf den Monatsabrechnungen steht im Zweifelsfall detailliert, was los war.

Schöne Grüße

MM

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Mein Rat aus eigener Erfahrung:
Solange aufbewahren, bis die Arbeitszeiten auf dem Rentenbescheid gutgeschrieben sind!!!

Ich kann z.B. für viele Jahre dies nicht mehr nachweisen …

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