Hallo zusammen,
angenommen man hatte bis 1999 ein Konto bei einer Sparkasse. Die Konto-Belege hat man zwischenzeitlich entsorgt. Über das Konto wurde in 1992 die Kautionszahlung für eine Mietwohnung getätigt. Nun benötigt man die Unterlagen, um die Kautionszahlung zu belegen. Hebt eine Sparkasse die Unterlagen so lange auf bzw. kann sie rekonstruieren?
Danke & Gruß
Phillyboy
Hallo,
natürlich kann sie dies, denn es ist ja ein laufendes Konto.
Bei einer Auszahlung müsste die Bank dein Guthaben mit Zinsen ja auch korrekt ermitteln, so dass die Unterlagen mit Sicherheit im PC-System vorhanden sein werden.
Archiviert werden die Daten, wenn das Konto erloschen ist.
Hi
natürlich kann sie dies, denn es ist ja ein laufendes Konto.
Laufendes Konto? Nach dem UP bestand das Konto bis zum Jahr 1999. Es handelt sich also um ein erloschenes Konto.
Bei einer Auszahlung müsste die Bank dein Guthaben mit Zinsen
ja auch korrekt ermitteln, so dass die Unterlagen mit
Sicherheit im PC-System vorhanden sein werden.
Selbst bei einem laufenden Konto hat keine Bank Kontodaten 10 Jahre in der EDV per Knopfdruck parat. Das wären viel zu große Datenmengen, die da zusammen kämen und auf die kein laufender Zugriff nötig ist.
Daten werden daher schon sehr viel früher archiviert. Kontoauszüge können aber dennoch nacherstellt werden.
Gruß
Edith
Hi
angenommen man hatte bis 1999 ein Konto bei einer Sparkasse.
Die Konto-Belege hat man zwischenzeitlich entsorgt. Über das
Konto wurde in 1992 die Kautionszahlung für eine Mietwohnung
getätigt. Nun benötigt man die Unterlagen, um die
Kautionszahlung zu belegen. Hebt eine Sparkasse die Unterlagen
so lange auf bzw. kann sie rekonstruieren?
Eventuell kannst Du noch einen Kontoauszug aus dem Jahr 1992 erhalten, aber Unterlagen über Deine Kautionszahlung wirst Du von der Bank eher nicht erhalten können.
Das kannst Du am besten durch einen Anruf bei der Sparkasse klären.
Aber gratis macht das die Sparkasse mit ziemlicher Sicherheit nicht.
Gruß
Edith
Eher eine Umsatzübersicht… ausszüge werden wohl eher nicht mehr funktionieren.
Eher eine Umsatzübersicht… ausszüge werden wohl eher nicht
mehr funktionieren.
Wobei ein Kontoauszug ja eigentlich im Endeffekt auch nix anderes als eine Umsatzübersicht ist 
Aber Du hast natürlich recht, der korrektere Ausdruck wäre Umsatzübersicht gewesen. Mit Kontauszug verbindet man ja meist eine ganz bestimmte Form der Aufbereitung. Was bei einer 17 Jahre alten Aufstellung sicherlich nicht mehr so geschieht.
Gruß
Edith
Hallo,
ich seh schon, dass ich die Frage gestern Abend etwas anders interpretiert habe, nämlich, dass bei dieser Sparkasse noch ein Mietkautionskonto besteht.
Zur Frage:
Das wird eher schwierig, auch ist es für die Bank eher schwer möglich, die Mikroverfilmung komplett durchzusehen, sofern du nicht das Zahlungsdatum etwas eingrenzen kannst.
In diesem Zusammenhang als Info: Der BGH hatte mal geurteilt, dass archivierte Kontobelege (dazu zählt auch der Mikrofilm) durch die Bank herausgegeben werden müssen, auch wenn die Verjährungsfrist abgelaufen ist, die Belege jedoch noch nicht vernichtet wurden.
Ich persönlich tippe auf EUR 40,00 pro angefangene Stunde Nachforschung… und ja… das ist rechtens…
Nur um der nächsten Frage mal vorzubeugen.
Hallo!
Aufbewahrungsfrist ist 10 Jahre, Daten müssten also noch da sein. Wenn Du genau weißt,in welchem Monat der Umsatz gelaufen ist, wird’s auch nicht soooo teuer, schätze mal 10-15 Euro…musste bei der Bank fragen. Ansonsten könnte es teurer werden wenn Du die Zeit nicht so genau weißt.Viele Grüße!
Hallo zusammen,
die Sparkasse hat mir geantwortet. Die Sparkasse hebt die Daten nicht länger als 10 Jahre auf. Nun fällt das Thema wohl in den Bereich Mietrecht.
Hierzu habe ich eine Anfrage beim Mieterbund laufen, bei dem ich Mitglied bin. Es kann ja nicht sein, dasss der Vermieter einen Nachweis über die Kautionszahlung fordert, die er schon im Mietvertrag aufführt und im Jahr 1992 mit Mietbeginn nach 6 Wochen angemahnt hat. Daran können sie sich nämlich erinnern.
Danke & Gruß
Phillyboy
Hi
Danke für die Rückmeldung 
Es kommt viel zu selten vor, daß man hier hört, wie eine Anfrage weitergegangen ist.
die Sparkasse hat mir geantwortet. Die Sparkasse hebt die
Daten nicht länger als 10 Jahre auf. Nun fällt das Thema
wohl in den Bereich Mietrecht.
Du kannst ja zusätzlich auch im Mietrechtsbrett fragen, aber achte auf die Einhaltung der FAQ:1129
Gruß
Edith