Hallo.
Weiss jemand wie lange man als Einzelunternehmer seine Unterlagen aufbewahren muss, sind es 15 Jahre, 7,5 Jahre, 5 Jahre oder gar 3 Jahre, für die ich alles an Papier bereithalten muss. Mit den Unterlagen meine ich z. B. Eingangsrechnungen, Ausgangsrechnungen, Finanzamtkorespondenz und sonstiges, was im Laufe der Zeit sich ansammelt. Ich habe schon 2 Schränke voll und bin seit 6 Jahren selbstständig. Muss ich mir einen dritten Schrank anschaffen oder werde ich bald die Unterlagen vernichten können. Bitte keine Antwort auf Grund einer Vermuttung, nur wenn Ihnen der Gesetzgebende § auch dazu bekannt ist, damit ich es mir ausdrucken und zur Seite legen kann. Im Fall der Fälle kann ich den Beamten dies vor der Nase halten. Danke im Voraus.
§257 HGB owT.
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nix
Tausend Dank!
Tut mir sehr Leid, aber was ist ein AO?
Servus Alex,
AO steht für Abgabenordnung. In § 147 AO stehen die Aufbewahrungsfristen aus der Perspektive des Steuerrechtes für Nicht-Kaufleute. Läuft im Wesentlichen aufs Gleiche hinaus.
Schöne Grüße
MM