Angenommen, vor sechs Monaten wurde bei einem Onlinehändler 6 Designerstühle gekauft. Diese kamen nach 4 Monaten. Die Stühle sind alle kaputt. Evtl. kann man sie noch reparieren. Dies wurde dem Verkäufer mitgeteilt. Nach den AGB soll der Käufer die Abholung mit dem Verkäufer besprechen.
Der Verkäufer wurde zwecks Abholung eine Frist von 2 Wochen gegeben: Keine Reaktion seitens Verkäufer. Inzwischen wurde der Kaufvertrag storniert.
Die Stühle nehmen viel Platz in der Wohnung ein. Wie lange muss der Käufer diese Stühle aufbewahren?
blöde Situation, da die Stühle ja nach wie vor Eigentum des Verkäufers sind. Im Prinzip könnte der Kunde aber versuchen, eine zweite Frist zu setzen unter Androhung anschließend die Stühle per Spedition zu versenden und die Kosten in Rechnung zu stellen oder die Stühle einlagern zu lassen und die Kosten in Rechnung zu stellen. In beiden Fällen wird der Kunde aber blöderweise in Vorleistung gehen müssen und sich ggfs. die Kosten auf dem Rechtswege zurückholen. Na ja, zumindest kann man das ja mal androhen, ansonsten einen Rechtsanwalt einschalten und diesen drohen lassen (bei abgelaufenen Fristen eh kein Problem bwz. finanzielles Risiko).
blöde Situation, da die Stühle ja nach wie vor Eigentum des
Verkäufers sind. Im Prinzip könnte der Kunde aber versuchen,
eine zweite Frist zu setzen unter Androhung anschließend die
Stühle per Spedition zu versenden und die Kosten in Rechnung
zu stellen oder die Stühle einlagern zu lassen und die Kosten
in Rechnung zu stellen. In beiden Fällen wird der Kunde aber
blöderweise in Vorleistung gehen müssen und sich ggfs. die
Kosten auf dem Rechtswege zurückholen. Na ja, zumindest kann
man das ja mal androhen, ansonsten einen Rechtsanwalt
einschalten und diesen drohen lassen (bei abgelaufenen Fristen
eh kein Problem bwz. finanzielles Risiko).
oh man, da fehlt’s doch hinten und vorne:
blöde Situation, da die Stühle ja nach wie vor Eigentum des
Verkäufers sind.
wieso denn das ? woran erkennst du denn, dass hier ein eigentumsvorbehalt vereinbart wurde, dessen bedingung (vollständige kaufpreiszahlung) nicht stattgefunden hat ?
wieso hat keine übereignung mit anlieferung der stühle stattgefunden.
davon ist vielmehr auszugehen, wenn in den agb nichts besonderes vereinbart wurde…
-> eigentümer ist der käufer
nur frage ich mich, was das mit dem dargelegten problem zu tun haben soll ?