Aufbewahrungsfrist für doppelte Warenlieferung

Unternehmen A bestellt bei Unternehmen B 2 Artikel und begleicht bezahlt per Vorkasse.

Nachdem auf Hotline und Mail 14 Tage keine Reaktion erfolgte, konnte B auf Recherche privat telefonisch kontaktiert werden. A bekam einen DPD-Nummer und wartete 2 Tage ohne dass bei der OnlinePaketVerfolgung etwas passierte.
Nach erneuter privat-Tel. Kontaktaufnahme wurde eine DHL-Paket-Nr. gesendet.
Der 1. Artikel (Wert: 250,-) wurde mit DHL geliefert. Das Fehlen des 2. Artikels (Wert 10,-) wurde per Mail angemahnt.
Am Folgetag kam der gleiche Artikel per DPD.

Erneut 7 Tage nach der DPD-Lieferung gibt es keine neuen Erkenntnisse.

->Wie lange muss die zweite Lieferung Artikel 1 aufbewahrt werden bzw. wo ist das geregelt?
An Artikel 2 ist nun das Interesse natürlich gesunken (man will ja keine schlafenden Hunde wecken)^^

Hi,

An Artikel 2 ist nun das Interesse natürlich gesunken (man
will ja keine schlafenden Hunde wecken)^^

Was bedeutet das? Soll der doppelt gelieferte Artikel unterschlagen werden?

Man setzt sich mit dem Lieferanten in Verbindung und klärt den Sachverhalt. Was denn sonst?

Gruß S

Kontakt hat der Verkäufer bereits vorab per Mail/Telefon ignoriert.

Nach der Rückfrage zum nicht gelieferten 2. Artikel sehe ich den Verkäufer in der Pflicht.

Speziell ging es mir aber um die Aufbewahrungsfrist…