Aufbewahrungsfrist für Meldedaten

eine Bekannte von mir brauchte vor einiger Zeit eine Bescheinigung über ihren Wohnsitz von 1966. Wie lange muss die Meldebehörde diese Daten, wann man wo gemeldet war, aufheben?

eine Bekannte von mir brauchte vor einiger Zeit eine
Bescheinigung über ihren Wohnsitz von 1966. Wie lange muss die
Meldebehörde diese Daten, wann man wo gemeldet war, aufheben?

in § 10 MRRG (Melderechtsrahmengesetz) steht darüber was drin…

in der Regel werden die Meldeformulare -die man früher ausgefüllt hat- ca. 10 Jahre aufgehoben. Auch in der elektronischen Form ist die Speicherung der Meldeformulare in der Regel auf 10 Jahre begrenzt.

Die Archivierung ist eine ganz andere Sache. Meldebehörden können aus dem Melderegister Auskünfte erteilen bis 55 Jahre zurück. Über alle weiter zurückliegenden Daten wird das Archiv der Gemeinde/Stadt Auskunft erteilen.

Im übrigen sollte jeder Mitbürger die Meldebescheinigung, die man bei Anmeldung/Abmeldung erhält immer selbst aufheben/archivieren.