Aufbewahrungsfrist für verkaufte Waren

Ich verkaufe bei Ebay immer wieder Sachen. Jetzt habe ich eine Sache verkauft und verschickt. Nun kam das Paket wieder zurück, da nicht zustellbar bzw. nicht abgeholt bei der Postfiliale. Ich habe diesen aufgefordert, mir noch mal die Versandkosten zu überweisen und mir eine gültige Versandadresse zu schicken. Wie lange muß ich eigentlich das Teil aufheben bzw. für den Käufer bereithalten? Ich möchte meine Wohnung nicht mit Dingen zustellen, welche mir nicht gehören.

FAQ1129
Moin!

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Gruß, Noi