Hallo,
ich würde gerne meinen Ablagewust daheim etwas ausdünnen… weiß jemand, wie lange die Gehaltsabrechnungen aufbewahrt werden müssen? U. U. können die monatlich bei uns bis zu 15 Seiten haben wegen Schichten, Stundennachweisen, Sonderzeugs, Fahrten, Korrekturen, blablablabla… reicht es nicht, den Jahresauszug aufzubewahren, der für die Steuererklärung verwendet wird? Da steht doch alles relevante drin…
Ein dicker Leitz-Ordner reicht mir sonst für 2 Jahre… da muss ich bald anbauen!
aufbewahren muß man die gar nicht, nur kann es durchaus hilfreich sein, wenn man bspw. mal einen Kredit (Gehaltsabrechnungen der letzten ein bis drei Jahre) oder Elterngeld (Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate) beantragen oder einfach nur mal für sich etwas vergleichen oder nachschlagen möchte.
Wenn die Sammlung gar zu umfangreich wird, kann man die Zettel auch einfach einscannen und im Bedarfsfall wieder ausdrucken.
Wie C_Punkt schon sagte, gibt es eine gesetzliche Aufbewahrungsfrist nicht.
In jedem Fall sollte man alle Unterlagen mindestens solange aufbewahren bis die Einkommenssteuererklärung des Jahres sicher erledigt ist.
Besser ist es allerdings solche Unterlagen ewig aufzubewahren: Man weiß nie ob man nicht irgendwann seine Anwesenheit auf der Arbeit beweisen muss (Alibi vor Gericht, Belastungen, usw.) und es ist besser die Unterlagen dann selbst vorzuhalten als sich drauf zu verlassen, dass Dein Arbeitgeber die noch vorhält.
Moin, moin!
Es kann auch wichtig sein, wenn es Probleme mit der Rentenberechnung gibt. Ich würde die Unterlagen erst wegwerfen, wenn das „Rentenkonto“ in Ordnung ist!
Auch wenn die Altersrente noch weit weg ist man sollte das sehr früh immer mal wieder prüfen.
Mit freundlichen Grüßen
Dino
Damals, zu meiner Zeit gab es diese Abrechnung erst regelmäßig ab 50, -oder so! Das würde ich prüfen, denn die Deutsche Rentenversicherung oder der Arbeitgeber können ja mal einen Fehler machen.
Jetzt gibt es jährlich eine Jahresmeldung, die der Arbeitgeber elektronisch an die Sozialversicherungsträger abgeben muss und der Arbeitnehmer bekommt einen Durchschlag davon.
Dieses Teil sollte man auch tatsächlich mindestens so lange aufbewahren, bis der Versicherungsverlauf von der Rentenversicherung vorliegt und auch übereinstimmt.
Die Abrechnungen selbst sind da nicht wirklich geeignet, da man diese ja auch noch rückwirkend korrigieren kann.
Ich glaube, ihr redet aneinander vorbei. Die Jahresmeldung zur Sozialversicherung, die man vom Arbeitgeber bekommt, gibt es schon, seit ich denken kann. Das sind ziemlich genau 30 Jahre. Bevor die Meldungen elektronisch erstellt wurden, gab es ein kleines blaues Heft mit Durchschlag, wo der Arbeitgeber die Werte einmal im Jahr eingetragen hat.
Das, was du meinst, ist wahrscheinlich die Meldung von der Rentenversicherung über den Versicherungsverlauf und die voraussichtliche Rente.
Selbst dann nicht. Die Sozialversicherungsmeldungen fressen kein Brot und sind ein Zettel im Jahr. Ich habe früher immer zum Spaß gesagt, was ist denn, wenn der Server von der Rentenversicherung abschmiert? Es ist viel schlimmer gekommen. Im letzten Jahr wurde auf Sicherheitslücken aufmerksam gemacht, die ziemlich groß waren.
Hi zusammen,
vielen Dank für Eure Antworten!
die SozVersMeldungen hebe ich auf jeden Fall auf, keine Frage! Ebenso die Jahresmeldung für die Lohnsteuer, aber mit diesen beiden Unterlagen müsste doch eigentlich für evtl. Rückfragen bei Lohnsteuerprüfung oder in Rentenfragen alles abgedeckt sein, oder nicht?
Dann würde ich in Papierform noch das letzte Jahr komplett und das laufende aufbewahren…
Scannen ist ne gute Idee, ich glaub das mach ich!