Liebe/-r Experte/-in,
ich habe heute nach fast 6 Monaten von einer Firma eine E-mail bekommen, in der ich aufgefordert werde, meinen Paket-Auslieferungs-Schein vorzulegen, damit ich nachweisen kann, dass ich dieses Paket weggeschickt habe!
Natürlich hat kein Mensche mehr nach 6 Monaten diesen Nachweis, kann mir bitte einer sagen wie ich mich jetzt verhalten soll und ob es Fristen für diesen Paketaufbewahrungsschein gibt!
Die Lieferung ist fristgerecht mit vorheriger telefonischer Ankündigung zurückgeschickt worden, die Firma hat keine Mahnung ausgesprochen, ich habe damals die Rücksendung bei der betreffenden Sachbearbeiterin angekündigt und nach den Modalitäten gefragt!
Es handelt sich hierbei um einen Motorradshelm im Wert von 300 Euro!
Besten Dank für eure Tipps
Das ist eine schweirige Frage. Wenn es sich um Geschäftsunterlagen handlen würde, könnte man was sagen. Bei Privaten wüsste ich jetzt nichts genaues. Aber wenn die Gegenseite nach 6 Monaten erst den Nachweis verlangt, denke ich schon, dass ein solches Verhalten gegen Treu und Glauben verstößt, d.h. können sich jetzt nicht darauf berufen, dass der Nachweis fehlt, hier könnte es aber Probleme geben wegen der Beweislage: Die anderen hatten ja nur einen telefonischen Hinweis, dass eine Rücksendung erfolgt…macht’s nicht leichter…war der Helm schon bezahlt oder sollte noch eine Bezahlung erfolgen?
Hallo Bodo,
ich kann nur sagen, was ich machen würde.
Wenn ich keinen Beleg mehr habe, würde ich mich an die Post wenden, ob sie helfen kann. Sicher kostet das etwas, aber der Nachweis wäre erbracht.
Viel Glück
Katja
Sehr geehrter Herr,
eine gesetzliche Bestimmung, wie lange ein Paketschein aufgehoben werden muss, gibt es nicht.
Wenn die Firma nun moniert, kein Paket von Ihnen erhalten zu haben, ist dies aus rechtlicher Sicht das Problem der Firma. Da es sich um eine so genannte Schickschuld handelt, haben Sie alles Notwendige mit dem Absenden des Pakets erfüllt. Wenn das Paket unterwegs verloren gegangen ist, ist das das Problem der Firma.
Sie sollten der Firma mitteilen, dass Sie einen Paketschein nicht mehr haben, das Paket aber abgeschickt haben. Ggf. können Sie mitteilen, dass es hierfür Zeugen gibt, sollte jemand dabei gewesen sein. Notfalls könnten Sie der Firma auch anbieten, dies eidesstattlich zu versichern.
Sollte die Firma nicht „einsichtig“ sein, sollten Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Bitte bedenken Sie, dass meine Angaben ausschließlich aufgrund Ihrer Sachverhaltsdarstellung erfolgen konnte.
Mit freundlichen Grüßen
Nicolai Kutz
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
www.kapitalanwalt.de
Sie benötigen Zeugen für das Telefonat.
Hallo, leider kann ich Ihnen hier nicht weiter helfen, da dies nicht mein Fachgebiet betrifft.
MfG
André Glowniak