Aufbewahrungsfrist über Kapitaleinkünfte bei Bank

Hallo,

wie lange muss eine Bank den Nachweis über Kapitaleinkünfte für das Finanzamt aufbewahren?

Jemand benötigt rückwirkend für das Jahr 2008 eine Ersatzbescheinigung über Kapitalerträge und geleistete Kaptitalertragssteeuerabzüge und eine Bank hat diese offenbar nicht mehr.
Gibt es für Banken nicht auch (wie für Unternehmen) eine gesetzliche Aufbewahrungsfrist?

Vielen Dank!

joel

Hi, generell gilt hierfür eine Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren. Auch die Bank ist zum Nachweis verpflichtet und muss ihrerseits auf Nachfrage Einzelkundenbelege z.B. bei der BAFIN nachweisen können.

2008 muss die Bank liefern, allerdings nicht kostenlos (kann ordentlich Geld kosten).

Grundlegende Salden und Jahresabschlüsse und allgemeine Kundenunterlagen sind teilweise sogar bis zu 30 Jahren aufzubewahren.

Die Bank möchte ich sehen, die nach 3 Jahren keine Steuerabschlüsse mehr nachliefern können will? Wechsle „nur“ den Kundenberater und es wird gehen!

PS: Gilt für innerdeutsche Kreditinstitute!

Vielen Dank Janus !!!

… das Papier kommt einfach nicht!
Die Bank schreibt nun zum 2. Mal,dass sie für diesen Zeitraum keine Ersatzsteuerbescheinigung erstellen kann .
Tja, das Finanzamt wartet nun nicht mehr lange.

Was kann getan werden?