Hallo,
wie lange muss eine Bank den Nachweis über Kapitaleinkünfte für das Finanzamt aufbewahren?
Jemand benötigt rückwirkend für das Jahr 2008 eine Ersatzbescheinigung über Kapitalerträge und geleistete Kaptitalertragssteeuerabzüge und eine Bank hat diese offenbar nicht mehr.
Gibt es für Banken nicht auch (wie für Unternehmen) eine gesetzliche Aufbewahrungsfrist?
Vielen Dank!
joel