Aufbewahrungsfrist

Hallo Ihr WWW-ler,

habe letztens mal mein „Büro“ ausgemistet, sämtliche Schubladen und Ordner durchforstet!! Bin keine Firma, ist eine private Frage! Nun meine Frage: gibt es für Gehaltsabrechnungen, Kontoauszüge, abgeschlossene Versicherungsfälle etc. eine Art Aufbewahrungsfrist?? Wie lange könnte jemand (Versandhaus, Ämter, Versicherungen etc.) Einsicht fordern oder eben etwas prüfen wollen, wofür ich diese Unterlagen aufheben müsste?? Klingt vielleicht doof, die Frage, aber ich bin mir echt nicht schlüssig, ob ich solche Unterlagen einfach schreddern soll oder doch lieber für alle Eventualitäten behalte!

Grüße,
Sonja

Verjährungsfristen beachten
Naja, also mir fällt da spontan nur die übliche Verjährungsfrist von drei Jahren ein. Kommt als keine „unangenehme“ Post seit Vertragsabschluss o. ä. innerhalb der drei Jahre ins Haus, könntest du die Unterlagen vernichten. Dasselbe gilt natürlich auch für Kontoauszüge, die ebenfalls Nachweise sein können.

Wenn du dann natürlich Aufforderungen, Mahnungen, Klagen, etc. bekommst, solltest du alles, was als Nachweis usw. dienen kann, aufheben (klar).

Ich persönlich würde bestimmte Unterlagen wie Rechnungen, Kontoauszüge und sowas sowieso länger aufbewahren, aber das ist meine Meinung. Nicht jeder hat ja den Platz dafür.

Mathias

Hallo Sonja,

falls Du Dir irgendetwas an Leistungen von der gesetzlichen Rentenversicherung versprichst, empfehle ich die Nachweise zu den Jahresentgeltmeldungen 35 Jahre lang aufzubewahren, und für die Jahre, für die aus irgendwelchen Gründen keine Jahresentgeltmeldungen vorliegen, ersatzweise die 12 Gehaltsabrechnungen.

Wenn irgendwann eine Mitteilung über den Versicherungsverlauf ergangen ist oder eine Kontenklärung stattgefunden hat, können natürlich alle Einzelnachweise in den Shredder, die in dem Verlauf enthalten sind.

Schöne Grüße

MM