Moin, moin …
folgender Fragenkomplex )
bin gerade umgezogen und da ergab es sich so, dass der eine oder andere Vertrag (Strom, Telefon usw.) beendet wurde und bei einem anderen Anbieter neu abgeschlossen wurde.
Wie lange muss ich denn nun die ganzen Rechnungen oder Kontoauszügen aufbewahren?
Und wie lange überhaupt, auch wenn ich nicht umziehe? Da kommt doch ganz schön viel Papier zusammen …
Wer weiss was?
ein Privatmensch muss überhaupt nix aufbewahren. Das gilt nur
für Unternehmer / Firmen.
Eine sinnvolle Grenze ist vielleicht, wenn man seine Dokumente bis zum Ablauf etwaiger Verjährungsfristen aufbewahrt. Es könnte ja noch eine Forderung kommen, deren Berechtigung man gerne prüfen oder widerlegen können möchte. Verjährung ist oft 3 Jahre.
Außerdem bilde ich mir ein, gehört zu haben, dass man seit irgendwann auch als Privatmensch gewisse Dokumente aufbewahren müsste. Handwerkerrechnungen wegen Schwarzarbeitsbekämpfung oder der steuerlichen Geltendmachung haushaltsnaher Dinge? So etwas in der Art.
Ob es sinnvoll ist, sowas wegzuwerfen, oder nicht, hab ich mit keinem Wort gesagt.
Außerdem bilde ich mir ein, gehört zu haben, dass man seit
irgendwann auch als Privatmensch gewisse Dokumente aufbewahren
müsste. Handwerkerrechnungen wegen Schwarzarbeitsbekämpfung
oder der steuerlichen Geltendmachung haushaltsnaher Dinge? So
etwas in der Art.
Solang du es dir nur einbildest, ists ja gut (scherz)
Nö im ernst, noch nie gehört sowas.
Wenn man etwas steuerlich geltend macht muss man im Zweifelsfall ohnehin die Unterlagen dem FA vorlegen. In dem Fall: klaro aufheben. Danach hat die UP aber glaub ich nicht gefragt.
Finde die Regelung ehrlich gesagt bescheuert, vor allem, weil man als als Privatperson von dieser Pflicht ja nicht unbedingt weiß. Immerhin sollte nach der Quelle auf jeder Rechnung, die es betrifft, ein entsprechender Satz stehen.
Außerdem bilde ich mir ein, gehört zu haben, dass man seit
irgendwann auch als Privatmensch gewisse Dokumente aufbewahren
müsste. Handwerkerrechnungen wegen Schwarzarbeitsbekämpfung
oder der steuerlichen Geltendmachung haushaltsnaher Dinge? So
etwas in der Art.
Solang du es dir nur einbildest, ists ja gut (scherz)
Nö im ernst, noch nie gehört sowas.
Hallo,
ein Privatmann muß Handwerkerrechnungen 2 Jahre aufheben, wenn er steuerliche Vorteile nutzen möchte. Handwerkerrechnungen dürfen auch nicht bar bezahlt werden, sondern nur über’s Konto.
Alles für einen hypothetischen Fall gemeint, sonst würde wahrscheinlich gelöscht.
Gruß:
Manni