Hallo,
wie lange müssen z.B. Kontoauszüge aufbewahrt werden in Zeiten des Online-Bankings? Und muss man Telefonrechnungen u.ä. aufheben?
Danke und Gruß
A.A.
Hallo,
wie lange müssen z.B. Kontoauszüge aufbewahrt werden in Zeiten des Online-Bankings? Und muss man Telefonrechnungen u.ä. aufheben?
Danke und Gruß
A.A.
Hallo
wie lange müssen z.B. Kontoauszüge aufbewahrt werden in Zeiten
des Online-Bankings? Und muss man Telefonrechnungen u.ä.
aufheben?
„Muß“?
Ich hebe Kontoauszüge ca. 15 Jahre lang auf.
Hat mir jetzt bei meiner Bank bei Kick- back- Forderungen als Nachweis geholfen
Wer hindert dich, das bei Kontoauszügen und Telefonrechnungen ebensolange zu tun?
Gruß:
Manni
Hallo,
aufbewahren muss man als Privatperson nichts, es empfiehlt sich allerdings.
Bei Kontoauszügen werden diese nach Zusendung des Jahresabschluss wirksam, wenn nicht binnen einer Frist (ergibt sich aus den AGB der Bank) widersprochen wird. Man prüfe also daher sorgfältig, denn die Bank verwaltet „mein“ Geld.
Bei Telefonrechnungen sollte man die Bezahlbelege aufheben; Telefonrechnungen, die ebenfalls in einer bestimmten Frist nicht widersprochen werden, werden ebenso wirksam.
lG
Hallo,
wie lange müssen z.B. Kontoauszüge aufbewahrt werden in Zeiten
des Online-Bankings? Und muss man Telefonrechnungen u.ä.
aufheben?
Kontoauszüge müssen, soweit als Belege für die Steuererklärung von Bedeutung bis zwei Jahre nach Rechtskraft derselben aufgehoben werden, z.B. als Beleg der Überweisung von haushaltsnahen Dienstleistungen.
Ansonsten ist es empfehlenswert, bis zum Ablauf von Verjährungsfristen die Auszüge aufzuheben, damit man Beweise hat, wenn unbereichtigte Forderungen kommen.
Gruß, Karin
Vielleicht das Platzproblem??
Nicht jeder hat schließlich ein eigenes Haus zur Verfügung.
Bei mir kommt alles nach 3 Jahren in den Reißwolf.