Hallo miteinander,
kann mir jemand die gesetzliche Aufbewahrungsfrist von Erlaubnisakten zur Kindertagespflege nennen ?
Ich finde im SGB VIII und SGB X nichts darüber.
Wenn eine Person wiederholt eine Tagespflege beantragt, ist es wichitg schauen zu können, ob in der Vergangenheit etwas vorgefallen ist. Es geht immerhin um das Wohl des Kindes.
Wie lange wir allerdings verpflichtend diese Akten aufbewahren müssen, weiß ich nicht. Können wir dies vielleicht selbst definieren ?
Herzlichen Dank für Antworten
Wünsche eine schönen Tag
Freundliche Grüße
Robschlen