Aufbewahrungsfristen bei ALG II usw

Hallo liebe wwwler,

ich habe heute meinen Papierkram gemacht, und dabei festgestellt, dass ich einige Schreiben der Agentur für Arbeit, Sozialamt, Familienkasse, JobCenter usw. habe, die schon ein paar Jahre alt sind.

Bei meiner Suche über Google konnte ich nicht detailliert fündig werden und möchte deshalb nun euch fragen:

Wie lange muss ich Bewilligungs-, Ablehungs- und Änderungsbescheide von…

… ALG I und ALG II
… BAB- und BAföG
… Kindergeld
… Sozialhilfe
… usw.

aufheben?

Gelten auch hier max. drei Jahre, oder welche Regelung ist hierbei zu beachten?

Vielen Dank!

MfG

Orakel

Genau 0 Tage lang. Es gibt keine Aufbewahrungspflichten für solche Dokumente.

Sinnvoll kann eine Aufbewahrung natürlich sein, wenn man beispielsweise Einkommensnachweise für andere behördliche Zwecke benötigt, aber ansonsten: weg damit.

1 Like

Bist Du Dir da sicher?
Ich kann mir dass kaum vorstellen, da man ja allen anderen Kram mind. drei Jahre lang aufheben muss…

Worauf stützt Du Deine Aussage? Erfahrung?

Dann solltest du dich besser informieren. Handwerkerrechnungen muss man als Privatmensch z. B. nur zwei Jahre aufheben.

Es gibt kaum Aufbewahrungsfristen für Normalbürger. Das Einzige ist die Aufbewahrungspflicht für Handwerkerrechnungen, aber darauf wirst du auf den Rechnungen hingewiesen.

Ich stütze meine Aussage auf Fachkenntnis.