Hallo liebe wwwler,
ich habe heute meinen Papierkram gemacht, und dabei festgestellt, dass ich einige Schreiben der Agentur für Arbeit, Sozialamt, Familienkasse, JobCenter usw. habe, die schon ein paar Jahre alt sind.
Bei meiner Suche über Google konnte ich nicht detailliert fündig werden und möchte deshalb nun euch fragen:
Wie lange muss ich Bewilligungs-, Ablehungs- und Änderungsbescheide von…
… ALG I und ALG II
… BAB- und BAföG
… Kindergeld
… Sozialhilfe
… usw.
aufheben?
Gelten auch hier max. drei Jahre, oder welche Regelung ist hierbei zu beachten?
Vielen Dank!
MfG
Orakel