Aufbewahrungsfristen f. fremde Möbel nachTodesfall

Folgender Sachverhalt:
Gibt es für die Erben eine Aufbewahrungsfrist für fremde Gegenstände (bspw. Möbel), die sich noch im Haus des Verstorbenen befinden und deren Herkunft nicht bekannt ist nach dem (durch Todesanzeige öffentlich bekannt gemachten) Todesfall?
Oder können diese ohne weiteres entsorgt / verschenkt werden?

Die Frage wäre, wer als Erbe Eigentum an der Sache erhält (unabhängig von Vermieterfandrechten). Vielleicht sollte man bei zuständigen Amtsgericht versuchen,Auskunft zu bekommen.

Guten Tag,
leider kann ich mit Ihrer Antwort so nicht viel anfangen :frowning:
Ich probiere mal, die Ausgangslage etwas besser zubeschreiben:

Aufgrund eines Todesfalls muss ein Haus geräumt werden, dait es verkauft werden kann. Es ist nun nicht auszuschließen, dass sich in dem Haus noch Gegenstände Dritter befinden (bspw. Möbel zur Aufarbeitung, die noch nicht fertig/noch nicht abgeholt wurden).
Von den Erben, die die Räumung durchführen, weiß allerdings niemand, ob und wenn ja welche Gegenstände das sein könnten.
Der Todesfall ist über die lokale Presse bekannt gegeben worden (Todesanzeige & auch Dankbezeichnung).
Deshalb die Frage: Müssen die Erben mögliche Gegenstände nun aufbewahren, damit die Eigentümer diese noch abholen können? Wie lange müssen sie das tun? Benötigt es einen weiteren Aufruf speziell zu diesem Thema? Wo/wie müßte dieser veröffentlicht werden?
Vielleicht ist nun die Frage auch etwas klarer - hoffe ich!