Hallo ihr Lieben, kann mir jemand sagen wie lange ein AG mein Arbeitszeugnis aufbewahren muss?? Danke schonmal für eventuelle Antworten. Liebe Grüsse
Auch hallo an das neue Mitglied
Ein Blick unter FAQ:1129 sowie FAQ:2027 (arbeitsrecht.de) führt zu einem Anspruchszeitraum von maximal 3 Jahren (aber es kommt hier auf den Einzelfall an).
mfg M.L.
Hi!
Ich WÜRDE es 6 Jahre aufbewahren, da es imho Teil der Personalakte ist.
http://www.reisswolf.de/download/Aufbewahrungfristen…
Voraussetzung ist natürlich, dass es überhaupt erstellt wurde (Stichwort: Verwirkung des Anspruchs)!
Wobei ich mir ebenfalls nicht sicher bin, ob überhaupt eine Kopie aufbewahrt werden muss, wenn das Arbeitszeugnis ausgehändigt wurde.
Aber, wie gesagt: ICH handhabe das so, ob es rechtlich verbindlich ist, wird Dir sicher ein anderer Experte (huhu xolophos und LeoLo - ach ne, Du bist ja Laie *fg*) erklären…
LG
Guido, der hofft, wenigstens einen Anhaltspunkt gegeben zu haben
off topic - naja ein wenig
Hi!
Ein Blick unter FAQ:1129
Shit! Ich habe da gelesen „ein“ statt „mein“ - naja, jetz auch egal…
sowie FAQ:2027 (arbeitsrecht.de)
führt zu einem Anspruchszeitraum von maximal 3 Jahren (aber es
kommt hier auf den Einzelfall an).
Anspruch hat aber mit Aufbewahrung nicht viel zu tun, Markus. Wenn ich so ein Teil noch in der Akte habe, dann stelle ich das auch dann noch einmal aus, wenn der Anspruch schon verwirkt ist. Muss ich es erst gar nicht aufbewahren, gibt sich diese Möglichkeit oft gar nicht!
LG
Guido
Hallo nochmal.
Anspruch hat aber mit Aufbewahrung nicht viel zu tun
Schon klar, aber ein AN wird -zwecks Bewerbung- wohl relativ schnell auf der Ausstellung eines Arbeitszeugnisses bestehen. Und damit es nicht verloren geht entweder kopieren oder einscannen.
mfg M.L.