Hallo zusammen!
Also man nehme mal rein theoretisch an:
Arbeitnehmer A fragt sich wie lange sein Arbeitgeber wohl Gehaltz-bzw. Lohnabrechnungen aufbewahren muss.
Im Internet ist ist ganzes verschieden geschrieben.
Es git Aufbewahrungsfristen von 6-10 Jahren.
Lohnkonten sollen 6 Jahre aufbewahrt werden, Steuerlich relevante Unterlagen 10 Jahre,
gleiches gilt für die Buchführung/Geschäftsbücher.
Abeitnehmer A ist sehr verwirrt. Denn gehören Gehaltsabrechnungen nicht zu allen 3 genannten Faktoren oder gehören sie doch nur zu den Lohnkonten?