das hängt von der Organisation der Abrechnung ab. Es gibt Anwendungen für Lohn-/Gehaltsabrechnung, die Lohnkonten und Journale erzeugen, die zwar den Minimalanforderungen entsprechen, aber in einzelnen Bereichen so stark verdichtet sind, dass sie ohne die zugehörigen Abrechnungen faktisch nicht nachvollziehbar sind. In diesem Fall werden auch die Abrechnungen selbst zu steuerlich relevanten Unterlagen und unterliegen der zehnjährigen Frist.
Das sind aber Ausnahmen - In der Regel genügt es völlig, Lohnkonten und Journale zehn Jahre aufzubewahren.
nachdem was ich jetzt mit der Rentenversicherung durchmache, weil ich mir meine paar Kröten Beitrag aus Ferienarbeitszeiten auszahlen lassen will, tendiere ich ganz einfach dazu:
Bis man seinen Rentenbescheid endgültig in Händen hält.
Meine Ferienarbeitszeiten sind jetzt 20 Jahre zurück, also nicht irgendwie kriegsbedingt verschüttet, und auch nicht in den neuen Bundesländern, aber ich war echt glücklich, entsprechende Unterlagen noch auf dem Speicher in meinem Elternhaus gefunden zu haben, weil entweder die Arbeitgeber oder die Rentenversicherung geschlampt haben, so daß ich ohne meine eigenen Unterlagen nicht die Hälfte zurückkriegen würde.
beim Arbeitgeber genügen für diesen Zweck Lohnkonten und Journale vollkommen. Tatsächlich war es bis in die 1990er Jahre, als die Klärung des RV-Versicherungsverlaufs noch nicht regelmäßig im Vorfeld, sondern ggf. erst bei Antragstellung erfolgte, bei Arbeitgebern üblich, die Lohnkonten (nicht die Abrechnungen, dann wären die Keller geplatzt) über einen so langen Zeitraum aufzubewahren.
Heute bist Du entweder bei der Rentenversicherung durch irgendeinen Filter gerutscht, oder Du hast auf die entsprechenden Bitten um Überprüfung des Dir von dort vorgelegten Versicherungsverlaufs nicht reagiert. Beides lässt sich aber sinnvoll klären, bevor die Sache einmal zwanzig Jahre zurückliegt. Und wenn der Versicherungsverlauf einmal festgeklopft ist, braucht es keine Einzelnachweise mehr dazu - hier muss ein Arbeitgeber auch nicht damit rechnen, dass ein früherer Beschäftigter die Unterlagen, die ihm ausgehändigt worden sind, irgendwann später nicht mehr hat.
Heute bist Du entweder bei der Rentenversicherung durch
irgendeinen Filter gerutscht, oder Du hast auf die
entsprechenden Bitten um Überprüfung des Dir von dort
vorgelegten Versicherungsverlaufs nicht reagiert. Beides lässt
sich aber sinnvoll klären, bevor die Sache einmal zwanzig
Jahre zurückliegt. Und wenn der Versicherungsverlauf einmal
festgeklopft ist, braucht es keine Einzelnachweise mehr dazu -
hier muss ein Arbeitgeber auch nicht damit rechnen, dass ein
früherer Beschäftigter die Unterlagen, die ihm ausgehändigt
worden sind, irgendwann später nicht mehr hat.
Schöne Grüße
Hi
schön wäre es - oder die wirkliche Wirklichkeit:
ich habe meine Schulzeiten ab dem 16 LJ seinerezeit beim RV-Träger anerkennen lassen. Obwohl es sich sogar um ein ein Verwaltungsverfahren mit Widerspruch und Abhilfe usw handelte, durfte ich diese Zeiten bereits dreimal in den letzen 30 Jahren erneut einreichen, weil Sie eben NICHT im Versicherungsverlauf aufgelistet waren.
Der Versichertenberater sagte nur: Verwahr alles bis zur Rentenbewilligung und richte dich drauf ein, dass immer wieder Lücken auftreten können - selbst bei einem lückenlosen Nachweis.
wenn ich mich nicht irre, dann haben die aus dem Osten auch noch einen anderen Feind!
Feuer!
Das RV-Lager (Chemnitz?) mit den Unterlagen ist Anfang der 90´ abgebrannt und so können Zeiten fehlen, welche in diesen Zeitraum (90-92?) fallen.
Na und Feuer kann ja auch wiederkommen.
und welcher der dort Versicherten hat in der Zwischenzeit keine Mitteilung über sein RV-Konto bekommen, versehen mit der Bitte, Unstimmigkeiten mitzuteilen? Und warum tun die Leut das dann nicht?