Aufbewahrungsfristen für Gehaltsabrechnungen

Hallo zusammen!

Also man nehme mal rein theoretisch an:

Arbeitnehmer A fragt sich wie lange sein Arbeitgeber wohl Gehaltz-bzw. Lohnabrechnungen aufbewahren muss.

Im Internet ist ist ganzes verschieden geschrieben.

Es git Aufbewahrungsfristen von 6-10 Jahren.

Lohnkonten sollen 6 Jahre aufbewahrt werden, Steuerlich relevante Unterlagen 10 Jahre,
gleiches gilt für die Buchführung/Geschäftsbücher.

Abeitnehmer A ist sehr verwirrt. Denn gehören Gehaltsabrechnungen nicht zu allen 3 genannten Faktoren oder gehören sie doch nur zu den Lohnkonten?

Hallo,

Arbeitnehmer A fragt sich wie lange sein Arbeitgeber wohl
Gehaltz-bzw. Lohnabrechnungen aufbewahren muss.

Wozu?

Lohnkonten sollen 6 Jahre aufbewahrt werden, Steuerlich
relevante Unterlagen 10 Jahre,
gleiches gilt für die Buchführung/Geschäftsbücher.

Ok, wenn dies so ist!

Abeitnehmer A ist sehr verwirrt. Denn gehören
Gehaltsabrechnungen nicht zu allen 3 genannten Faktoren oder
gehören sie doch nur zu den Lohnkonten?

Also…
…eine Gehalts abrechnung
zu Lohn konten zuzuordnen, ist schon vom Wortlaut her nicht ok!

Somit dürfte eine Gehalts abrechnung nichts mit den 3 genannten Faktoren zu tun haben.

Ich kann mich aber auch irren…

16BIT

Servus,

das hängt von der Organisation der Abrechnung ab. Es gibt Anwendungen für Lohn-/Gehaltsabrechnung, die Lohnkonten und Journale erzeugen, die zwar den Minimalanforderungen entsprechen, aber in einzelnen Bereichen so stark verdichtet sind, dass sie ohne die zugehörigen Abrechnungen faktisch nicht nachvollziehbar sind. In diesem Fall werden auch die Abrechnungen selbst zu steuerlich relevanten Unterlagen und unterliegen der zehnjährigen Frist.

Das sind aber Ausnahmen - In der Regel genügt es völlig, Lohnkonten und Journale zehn Jahre aufzubewahren.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

nachdem was ich jetzt mit der Rentenversicherung durchmache, weil ich mir meine paar Kröten Beitrag aus Ferienarbeitszeiten auszahlen lassen will, tendiere ich ganz einfach dazu:

Bis man seinen Rentenbescheid endgültig in Händen hält.

Meine Ferienarbeitszeiten sind jetzt 20 Jahre zurück, also nicht irgendwie kriegsbedingt verschüttet, und auch nicht in den neuen Bundesländern, aber ich war echt glücklich, entsprechende Unterlagen noch auf dem Speicher in meinem Elternhaus gefunden zu haben, weil entweder die Arbeitgeber oder die Rentenversicherung geschlampt haben, so daß ich ohne meine eigenen Unterlagen nicht die Hälfte zurückkriegen würde.

Grüße
miamei

Unnötige Mühe
Servus,

beim Arbeitgeber genügen für diesen Zweck Lohnkonten und Journale vollkommen. Tatsächlich war es bis in die 1990er Jahre, als die Klärung des RV-Versicherungsverlaufs noch nicht regelmäßig im Vorfeld, sondern ggf. erst bei Antragstellung erfolgte, bei Arbeitgebern üblich, die Lohnkonten (nicht die Abrechnungen, dann wären die Keller geplatzt) über einen so langen Zeitraum aufzubewahren.

Heute bist Du entweder bei der Rentenversicherung durch irgendeinen Filter gerutscht, oder Du hast auf die entsprechenden Bitten um Überprüfung des Dir von dort vorgelegten Versicherungsverlaufs nicht reagiert. Beides lässt sich aber sinnvoll klären, bevor die Sache einmal zwanzig Jahre zurückliegt. Und wenn der Versicherungsverlauf einmal festgeklopft ist, braucht es keine Einzelnachweise mehr dazu - hier muss ein Arbeitgeber auch nicht damit rechnen, dass ein früherer Beschäftigter die Unterlagen, die ihm ausgehändigt worden sind, irgendwann später nicht mehr hat.

Schöne Grüße

MM

Keine unnötige Mühe

Servus,

Heute bist Du entweder bei der Rentenversicherung durch
irgendeinen Filter gerutscht, oder Du hast auf die
entsprechenden Bitten um Überprüfung des Dir von dort
vorgelegten Versicherungsverlaufs nicht reagiert. Beides lässt
sich aber sinnvoll klären, bevor die Sache einmal zwanzig
Jahre zurückliegt. Und wenn der Versicherungsverlauf einmal
festgeklopft ist, braucht es keine Einzelnachweise mehr dazu -
hier muss ein Arbeitgeber auch nicht damit rechnen, dass ein
früherer Beschäftigter die Unterlagen, die ihm ausgehändigt
worden sind, irgendwann später nicht mehr hat.

Schöne Grüße

Hi

schön wäre es - oder die wirkliche Wirklichkeit:

ich habe meine Schulzeiten ab dem 16 LJ seinerezeit beim RV-Träger anerkennen lassen. Obwohl es sich sogar um ein ein Verwaltungsverfahren mit Widerspruch und Abhilfe usw handelte, durfte ich diese Zeiten bereits dreimal in den letzen 30 Jahren erneut einreichen, weil Sie eben NICHT im Versicherungsverlauf aufgelistet waren.
Der Versichertenberater sagte nur: Verwahr alles bis zur Rentenbewilligung und richte dich drauf ein, dass immer wieder Lücken auftreten können - selbst bei einem lückenlosen Nachweis.

Gruß

Georg

Hallo,

wenn ich mich nicht irre, dann haben die aus dem Osten auch noch einen anderen Feind!
Feuer!
Das RV-Lager (Chemnitz?) mit den Unterlagen ist Anfang der 90´ abgebrannt und so können Zeiten fehlen, welche in diesen Zeitraum (90-92?) fallen.
Na und Feuer kann ja auch wiederkommen. :wink:

16BIT

Hallo,

ja ein typisches Beispiel für die Bananen-Republik Deutschland

Während für so wichtige Unterlagen wie die Lohnzahlung nur

  • 10 Jahre Aufbewahrungsfrist

gelten, „lebt“ man steuerlich noch 20 Jahre über seinen Tod hinaus fort.

Böse Zungen könnten jetzt auch behaupten,das es dem Vater Staat nur um das abkassieren geht und nicht um das auszahlen von Geldern (Rente).

Servus,

und welcher der dort Versicherten hat in der Zwischenzeit keine Mitteilung über sein RV-Konto bekommen, versehen mit der Bitte, Unstimmigkeiten mitzuteilen? Und warum tun die Leut das dann nicht?

Schöne Grüße

MM

Servus,

einzelne Gehaltsabrechnungen - und nach denen war gefragt - sind in so einem Fall so unnötig wie ein Kropf.

Schöne Grüße

MM