Aufbewahrungsfristen private dokumente

hallo wissende,

würde gerne einmal wissen, wie lange man die verschiedenen dokumente
wie kontoauszüge, rechnungen, gehaltsabrechnungen usw. aufbewahren
muss. anzumerken wäre noch, dass es sich um private dokumente
handelt, also keine geschäftlichen. über aufbewahrungsfristen
geschäftlicher dokumente habe ich schon einiges gefunden.

danke

vic

Hallo Vic,

als Privatmann mußt du zunächst einmal im Prinzip überhaupt nichts aufbewahren…
Nur kann es sich natürlich als nützlich erweisen,wenn du über einen längeren Zeitraum Belege vorweisen kannst.
Hier mal ein Beispiel:
Du hast über Jahre nur eine Telefonrechnung von 20 €.
Plötzlich erhälst du eine über 1.546,85 €…
Um nun ernsthaft gegen die „allmächtige“ Telekom vorgehen zu können,
ist es sehr vorteilhaft,über Jahre hinweg belegen zu können,das du nie mehr als 20 € (40 DM) an Telefonrechnungen hattest…
Denn das deutet auf einen Fehler in der Abrechnung der Telekom hin…

mfg

Frank

Hi,
Handwerkerrechnungen soll man neuerdings 3 Jahre (glaube ich) aufbewahren, damit man nachweisen kann, dass man keine Schwarzarbeiter beschäftigt hat. Sinnvoll ist es auch, Kontoauszüge so lange aufzubewahren, bis die Verjährungsfrist abgelaufen ist (z.B. für Rechnungen), denn sonst könnte jemand nochmal die Bezahlung einer Rechnung von dir fordern, und du kannst nicht beweisen, dass du sie längst bezahlt hast. Und Rechnungen und Garantiescheine von Geräten sollte man aufheben, bis die Garantie abgelaufen ist. Rechnungen evtl. auch noch länger, falls man eine Hausratversicherung hat. Mehr fällt mir im Moment nicht ein.

Gruß
Nelly