…Ich habe einen Mailaccount bei Netcologne gehabt, den ich gekündigt habe. Allerdings haben die Verantwortlichen erst gekündigt und mir dann das Vertragsende mitgeteilt, sodass ich keine Möglichkeit mehr hatte meine Mails auszudrucken oder zu speichern. Nach Rücksprache mit Netcologne sei dies wohl auch nicht mehr möglich diese wieder herzustellen. Hat Netcologne nicht in so einem Fall eine Aufbewahrungspflicht von 30 Tagen? Wer kann mir helfen?
Helfen kann dir nur der Blick in den Vertrag.
Ich glaube ehrlich gesagt nicht (glauben ist nicht wissen, ich weiss), dass es überhaupt gesetzliche Vorgaben darüber gibt, wie lange ein Email-Provider deine Emails aufbewahren muss.