Aufbewahrungspflicht von Telefonaufzeichnungen?

Hallo,

ich finde da nirgendwo etwas drüber:

Wie lange kann / darf / muss man Aufzeichnungen von Telefongesprächen (z.B. wenn man sie als Nachweis benötigt) aufbewahren?

Und: Müssen die Leute persönlich für eine Aufzeichnung einwilligen -also mit einem JA oder ist eine Bandansage ausreichend, wonach man zu Beginn eines Gesprächs sagen soll: Nein, ich bin gegen eine Aufzeichnung. Sonst gilt das als Zustimmung zur Aufnahme.

Vielen Dank.

Gruß
Marco

Wie lange kann / darf / muss man Aufzeichnungen von
Telefongesprächen (z.B. wenn man sie als Nachweis benötigt)
aufbewahren?

Gar nicht. Da man nicht verpflichtet ist, Gespräche aufzuzeichnen, muss man sie auch nicht aufwahren.

Und: Müssen die Leute persönlich für eine Aufzeichnung
einwilligen

Ja. Eine heimliche Aufzeichnung ist strafbar.

-also mit einem JA oder ist eine Bandansage
ausreichend, wonach man zu Beginn eines Gesprächs sagen soll:
Nein, ich bin gegen eine Aufzeichnung. Sonst gilt das als
Zustimmung zur Aufnahme.

Nach meiner Rechtsauffassung genügt die Bandansage. Denn wer von der Aufzeichnung weiß und dann anfängt zu sprechen, gibt damit schlüssig sein Einverständnis. Der Schutzzweck der Strafnorm, die das heimliche Aufzeichnen verbietet, zielt ja darauf ab, dass niemand etwas sagt, ohne zu wissen, dass die Worte konserviert werden. Und dieser Zweck ist durch die Kenntnis der Aufnahme erfüllt. Das, was man nicht aufgezeichnet haben will, muss man ja nun nicht sagen.

Levay

HAllo,

danke für die Antwort.

ABER: Was ist wenn Telefongesprächsaufzeichnungen existieren (z.B. als Nachweis, dass jemand angerufen hat)?

Bei Banken gibt es wohl 3 bzw. 6 Monate Aufbewahrungsfristen. Gibt es da eine allgemeine Regel?

Gruß und danke

Marco