Aufgrund eines BFH-Urteils sind ja Unternehmen verpflichtet, Rückstellungen für Aufbewahrungen (gesetzliche Vorschriften des HGB) zu bilden, leider wurde im Urteil aber nicht darauf eingegangen wie so eine Rückstellung zu berechnen ist.
Wie berechnet ihr solche Rückstellung? Ich habe in entsprechenden Fällen eine anteilige Jahresmiete (Aufteilung nach Fläche) für einen Archivraum zzgl. einem pauschalen Betrag für Büromaterial ermittelt und diesen Wert dann auf 10 Jahre gerechnet und abgezinst.
Gibt es noch weitere Kosten für die diese Rückstellung zutrifft?
Aufgrund eines BFH-Urteils sind ja Unternehmen verpflichtet,
Rückstellungen für Aufbewahrungen (gesetzliche Vorschriften
des HGB) zu bilden, leider wurde im Urteil aber nicht darauf
eingegangen wie so eine Rückstellung zu berechnen ist.
DAS sagen die dir nie genau!
Wie berechnet ihr solche Rückstellung? Ich habe in
entsprechenden Fällen eine anteilige Jahresmiete (Aufteilung
nach Fläche) für einen Archivraum zzgl. einem pauschalen
Betrag für Büromaterial ermittelt und diesen Wert dann auf 10
Jahre gerechnet und abgezinst.
Keine Einwände, wird bei uns genauso gehandhabt. Evtl. Wirtschaftsprüfer fragen (Falls vorhanden).
Wegen der Abzinsung: Ich habe gerade einen Artikel gelesen, „Der Betrieb“ vom 11.02.05 Seite 308: Demnach ist die Rückstellung für Archivierung nicht abzuzinsen.
Gibt es noch weitere Kosten für die diese Rückstellung
zutrifft?
Interessant wäre die Frage der Elektronischen Archivierung. Bei uns wird ein Elektronisches Belegarchiv (Belege scannen, Originale vernichten) geführt. Die Leasingraten der Server und die Wartungskosten der Software wurden ebenfalls zurückgestellt.
Oder die Geschichte mit der GDPDU (Elektronische Betriebsprüfung). Ist euer EDV System dafür ausgelegt, die Belege über den BP Zeitraum vorzuhalten?
mhh also eingescannt werden die Belege nicht, von der Warte her bleibts dann wohl bei der Miete/Bürobedarf, eventuelle noch die DATEV-RZ-Kosten für die nächsten 10 Jahre
danke für den Hinweis, dass die Rückstellung nicht abzuzinsen ist, den Artikel werd ich gleich morgen mal lesen, der Mandant wird sich sicher freuen