Aufbewahrungszeit Kontoauszüge

Hallo zusammen,

kann mir jemand sagen wie lange man Kontoauszüge aufbewahren sollte bevor man Sie vernichten kann? Gibt es da irgendwelche Vorgaben zwecks Beweispflicht?

Danke für Eure Hilfe!

Ralf

Hi

es gibt keine gesetzlichen Vorgaben,dass ist jedem selber überlassen, bei privaten Auszügen.

Wallflower

Hi, wegen des Nachweises über bezahlte Rechnungen, würde ich die immer 5 Jahre auf heben.
MfG ramses90.

Hallo,

es gibt keine gesetzlichen Vorgaben,dass ist jedem selber
überlassen, bei privaten Auszügen.

…es sei denn, man macht in der Steuererklärung haushaltnahe Dienstleistungen steuerlich geltend. Die entsprechenden Handwerkerrechnungen muß man IMHO 2 Jahre lang aufbewahren.
Als Zahlungsnachweis gilt z. B. ein Kontoauszug, da man nicht bar bezahlen darf, ohne die Abzugsfähigkeit zu verlieren.

Ich bin aber nicht ganz sicher.

Gruß:
Manni

Hi, wegen des Nachweises über bezahlte Rechnungen, würde ich
die immer 5 Jahre auf heben.

Wieso gerade fünf Jahre?

Interessiert

Christian

Wieso gerade fünf Jahre?

Hi, um d. Verjährungsfristen von 3 bzw. 4 Jahren abzudecken, die ja erst nach Ablaufes des Jahres, in dem d. Schuld entstand, beginnen.
Mfg ramses90

Hallo,

Hi, um d. Verjährungsfristen von 3 bzw. 4 Jahren abzudecken,
die ja erst nach Ablaufes des Jahres, in dem d. Schuld
entstand, beginnen.

die Verjährungsfrist von vier Jahren ist für Privatpersonen eher uninteressant, wenn es nicht gerade um Steuerthemen geht. Aber was ist mit den Verjährungsfristen von fünf und sechs Jahren?

Gruß
Christian

die Verjährungsfrist von vier Jahren ist für Privatpersonen eher uninteressant, wenn es nicht gerade um Steuerthemen geht. Aber was ist mit den Verjährungsfristen von fünf und sechs Jahren?

Hi, das ist so nicht richtig!
Z.B. betrifft das auch Sozialleistungen. Alles über Verjährung
ist im Link nach zu lesen.
MfG ramses90.

http://de.wikipedia.org/wiki/Verj%C3%A4hrung

die Verjährungsfrist von vier Jahren ist für Privatpersonen
eher uninteressant, wenn es nicht gerade um Steuerthemen geht.
Aber was ist mit den Verjährungsfristen von fünf und sechs
Jahren?

Vorab: es würde helfen, wenn Du nicht die Doppelpunkte vor den Abschnitten entfernen würdest, die Du zitieren willst.

Hi, das ist so nicht richtig!
Z.B. betrifft das auch Sozialleistungen.

Nach vier Jahren verjähren Ansprüche aus Sozialleistungen. Was sollte man in diesem Zusammenhang mit Kontoauszügen beweisen sollen? Daß man eine Sozialleistung nicht bekommen hat? Wohl eher nicht.

Alles über Verjährung
ist im Link nach zu lesen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Verj%C3%A4hrung

Ich würde es dann lieber mit dem hier versuchen:
http://www.zingel.de/pdf/02verj.pdf

Gruß
Christian

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