Aufbissschiene- Kassenleistung ja oder nein?!

Ich trage seid Jahren eine Aufbissschiene. Habe diese bekommen da ich mir das Kiefergelenk luxiert hatte und dies mir eine Entlastung sein sollte. Zusätzlich knirsche ich so oder so mit den Zähnen und ich stelle auch fest, wenn ich sie trage auch viel entspannter nach dem schlafen aufwach.

Nun habe ich mir diese Schiene durchgekaut.

War heute beim Zahnarzt und habe meine Problematik beschrieben und erklärt das ich meine alte Schiene damals vom Kieferorthopäden bekommen habe.

Meine Zahnärztin sagte dann, ich könnte eine Neue bekommen und machte Abdrücke.

Später bekam ich dann ein Gespräch zwischen meiner Zahnärztin und ihrer Zahnarzthelferin mit. Wo meine Ärztin ihrer Angestellte erklärte, das sie drei " S " in meine Akte eintragen müsse, zwei wegen der beisen Füllungen und eins für die Schiene!

Jetzt bin ich etwas irritiert! Denn diese Schienen sind doch eigentlich Kassenleistungen.

Für die Füllungen ist klar, das war auch besprochen. Aber bei der Schiene hat Sie mich nicht drauf hingewiesen, das ich diese selber zahlen muss.

Habe noch keine Rechnung, da viel los war und ich müsste ja so nochmal kommen um die fertige Schiene ab zuholen.

Ich konnte jetzt also auch nicht kontrollieren, ob Sie mir die Schiene berechnen will.

Wie sieht das aus? Kassenleistung ja oder nein? Muss ich jetzt aufjedenfall bezahlen, auch wenn Sie mich nicht auf die Selbstzahlung hingewiesen hat. Oder wenn, kann ich mich weigern? Und was kostet denn sowas?

Wäre schön, wenn jemand weiter weiss!

Danke

Hallo Finochietto,

Aufbißschienen gehören grundsätzlich zu den sogenannten Sachleistungen, für die keine Zahlung vom Patienten verlangt werden darf.

Eine Zahlung darf nur verlangt werden, wenn es sich bei der erbrachten Leistung um eine solche handelt, die nicht im sogenannten BEMA enthalten ist (Leistungskatalog der Kassenleistungen). Ausnahmen von dieser Regel betreffen ausschließlich Füllungen und Zahnersatz.

Wenn Du vor Behandlungsbeginn keine Kostenvereinbarung unterschrieben hast, musst Du ohnehin nichts bezahlen. Eine nachträgliche Unterschrift ist nicht rechtswirksam.

Gruß
Gero

Hallo Gero!

Vielen Dank, für Deine Antwort.

Das ist eine Aussage, mit der ich echt beruhigt bin.

Bin aber trotzdem gespannt, auf meine Rechnung!

Danke und schönen Abend

Andrea