Hallo,
mal folgender fiktiver Fall angenommen:
ein Vertreter, der unaufgefordert an der Wohnungstür etwas verkaufen will, wird sehr aufdringlich. Der Wohnungsinhaber sagt ihm, er kauft nichts, sein Besuch ist auch nicht erwünscht.
Als er die Wohnungstür schließen will, stellt der Vertreter den Fuß dazwischen und will sie wieder aufdrücken.
Der Wohnungsinhaber lässt sich das nicht gefallen, versetzt ihm einen Fausthieb und schließt die Tür.
Der Vertreter verletzt sich dabei, zeigt den Wohnungsinhaber an.
Der Wohnungsinhaber verteidigt sich:
a) er ging davon aus, dass der V. eindringen wollte
b) er kann die Absichten gar nicht kennen, der V. kann ihn ja auch überfallen wollen
c) er hält die Gewaltanwendung nicht für unangemessen, weil auch der Vertreter mit Gewalt in die Wohnung eindringen wollte. Die Tür konnte er anders nicht schließen.
Nehmen wir an, für den Vorfall gibt es Zeugen, die das o.g. bestätigen.
Hat er etwas zu befürchten?
Grüße
Holygrail
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