Hallo,
ich hab ein großes Problem.Ich lebe in Trennung mit meiner Frau.Sie hat mich verlassen,für einen anderen Mann.
Wir sind 15 Jahre verheiratet und sie hatte alles was der Mensch sich wünschen kann.
Nun ist sie ausgezogen und hat die Kinder mitgenommen,ich hab keine Chance sie zu bekommen.
Der Grund,ich war immer arbeiten und sie war ständig bei den Kindern.
Nun hole ich mir jedes Wochenende die Kinder,das Problem,sie wollen nicht zurück.
Heute morgen ist alles eskaliert,meine Frau ist abgetickt,hat ihre Mutter angerufen,sie kommt mit der Tochter nicht mehr klar.Meine Tochter 8 Jahre alt,hat geweint und meine Frau auch.Die Mutter konnte das Kind nicht nehmen,sie riefen die Schwester an.
Sie nahm das Kind nd es war bis zum späten Abend bei der Tante.
Kann ich beim Jugendamt eine einstweilige Verfühgung erwirken,das mein Kind bei mir leben darf.
Und meine zweite Frage,wie lange dauert es um so eine Verfügung zu erwirken.
MfG
Andreas
Hallo Andreas,
also es kommt darauf an in welchem Bundesland du lebst. Eine einstweilige Verfügung kostet je nach Bundesland ca. 500 Euro der Richter oder Richterin entscheidet nach dem Schreitwert.
Du musst beachten, dass deine Tochter befragt wird, ob sie wirklich bei dir leben will. Deine Nochfrau wird auch befragt - also alle Parteien. Ich würde es deinem Kind im Moment nicht zumuten wollen, da sie sehr aufgewühlt ist. Ich halte es für sinnvoll eine Einigung mit der Mutter hinzubekommen. Das Jugendamt würde ich zunächst ganz raushalten, denn das JA wird eher deiner Nochfrau Unterstützung zukommen lassen, bevor du das Kind bekommst! Spreche da aus Erfahrung.
Eine Trennung ist für Kinder nie einfach" und eine emotionale Angelegenheit. Bei dir wenn deine Kinder zu dir kommen muss die Versorgung der Kinder gewährleistet sein. Also Kindergarten - Hort nach der Schule. Falls du Schicht arbeiten musst auch die Versorgung am Abend und ggf. in der Nacht. Da hat deine Nochfrau eindeutig leider bessere Karten.
Ich hoffe dir geholfen zu haben.
LG Deern50
Hallo,
als erstes gehe zum jugendamt und schildere den fall.
Natürlich wirst du überprüf ob du dich um das kind sorgrn kannst, das heisst du musst deine arbeit kurzer
treten evtl. und ob du den haushalt schmeissen kannst.
Deine tochter wird auch befragt.
Ich sehe kein problem.
Und es wird nicht lange dauern ca. 3 bis 6 wochen bis das alles über die buhnen ist ausser wenn deine frau nicht mit spielt.
MFG
Viel Glück
Hallo,
zuerst einmal,bedanke ich mich,für die unverzügliche Antwort.
Die Versorgung der Kinder ist gewährleistet,ich arbeite in Gleitzeit und die Kinder sind in Hort und Kindergarten.
Der Haushalt ist kein Problem,den hab ich immer schon gemacht.
Wenn ich abends von der Arbeit kam,ist meine Frau gegangen.Oftmals bis morgens 5 Uhr.
Möchte niemanden weh tun,aber meine Kinder sollen auch nicht leiden.
LG Andreas
Guten Morgen Andreas,
soweit ich das anhand deiner Informationen beurteilen kann als Laie mit einigen Erfahrungen, denke ich es lohnt sich eine Einstweilige Verfügung beim zuständigen Familiengericht zu beantragen. Hierzu aber noch einige Angaben: Die Berechnung des Streitwertes wird nach deinem Einkommen berechnet. Kann also sein das es teuerer wird als die ca. 500 Euro.Die Erteilung einer Einsweiligen Verfügung hängt von dem ab was deine Tochter oder Töchter oder Sohn dem Richter oder Richterin erzählt.
Auf keinen Fall würde ich vor Gericht schmutzige Wäsche waschen! Das geht nach hinten los! Immer zum Wohle der Kinder argumentieren! Das die Kinder beim letzten Besuch bei der geäußert haben, dass sie bei dir leben möchten NICHT wollen! Aus den und den Gründen.Sachlich bleiben. Die Kinder wenn möglich nur soweit informieren, dass sie befragt werden. Sonst heisst es im nachhinein, du hättest die Kinder gegen deine Nochfrau aufgehetzt.Solange deine Kinder oder Kind alterentsprechend in der Lage sind oder ist sich auszudrücken ist das ok für einen Richter oder Richterin. Gehe aber davon aus, das evtl. die Einstweilige Verfügung erstmal nicht erteilt wird, sondern das JA informiert wird bzw. man dich bittet ein klärendes Gespräch mit dem JA und deiner Nochfrau herbeizurufen.Sollte deine Nochfrau dort anfangen die Fassung zu verlieren oder unsachlich argumentieren, hast du gute Chancen das JA auf deine Seite zu bekommen.
Das alleinige Sorgerecht wirst du nicht bekommen und das Aufenthaltsbestimmungsrecht wahrscheinlich nur befristet für eine Zeitraum von ca. 6 Monaten wo das JA bei dir dann regelmässig einmal im Monat nach dem rechten sehen wird.Sollte dann alles ok sein wird dir wohl das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf Dauer zugesprochen.
Bis dann
LG deern50
Das ist eine ganz Schwierige Geschichte. Wenn eine Kindswohl-Gefährdung im Raum steht, z.b. Vernachlässigung, Misshandlung, körperlich wie auch Seelisch,Mißbrach oder auch einige Krankheiten, wäre es möglich den jeweiligen Partner die Kinder zu entziehen. Aber als erstes würde ich zum Jugendamt gehen, und versuchen, ob es die Möglichkeit gibt, deine Tochter zu bekommen. Wenn das Mädchen nicht zur Mutter möchte
Hallo,
ich hab ein großes Problem.Ich lebe in Trennung mit meiner
Frau.Sie hat mich verlassen,für einen anderen Mann.
Wir sind 15 Jahre verheiratet und sie hatte alles was der
Mensch sich wünschen kann.
Nun ist sie ausgezogen und hat die Kinder mitgenommen,ich hab
keine Chance sie zu bekommen.
Hallo Maumi,
es ist wichtig alle Entscheidungen und Entwicklungen mit dem zuständigen Sachbearbeiter Deines Jugendamtes zu besprechen.
Das Jugendamt kann keine Verfügungen erlassen aber das Familiengericht.
Das JA muß hierzu aber eine Stellungname ans Gericht abgeben und hierfür sind Deine Informationen wichtig.
Du bist sicher auch Inhaber des Sorgerechts und kannst insofern die Interessen Deiner Kinder beim Amt und beim Gericht vertreten.
Viel Glück,
Reinhard
Der Grund,ich war immer arbeiten und sie war ständig bei den
Kindern.
Nun hole ich mir jedes Wochenende die Kinder,das Problem,sie
wollen nicht zurück.
Heute morgen ist alles eskaliert,meine Frau ist abgetickt,hat
ihre Mutter angerufen,sie kommt mit der Tochter nicht mehr
klar.Meine Tochter 8 Jahre alt,hat geweint und meine Frau
auch.Die Mutter konnte das Kind nicht nehmen,sie riefen die
Schwester an.
Sie nahm das Kind nd es war bis zum späten Abend bei der
Tante.
Kann ich beim Jugendamt eine einstweilige Verfühgung
erwirken,das mein Kind bei mir leben darf.
Und meine zweite Frage,wie lange dauert es um so eine
Verfügung zu erwirken.
MfG
Andreas
Eilantrag auf einzweilige Verfügung stellen und das Aufendhaltbestimmungsrecht müsste Ruck-Zuck bei dir sein, es ist bloss die Frage wo hin mit dem Kind wenn du Arbeiten musst, das sollte alles gut überlegt sein.Und es muss ja einen Grund geben warum die Kinder nicht wieder nach haus wollen.
Hallo Andreas,
leider habe ich Dein Anliegen erst jetzt zu lesen bekommen. Nun hoffe ich trotzdem, dass alles gut ausgegangen ist.
Beste Grüße
brasil-pit
hallo andreas
sorry für die späte antwort
ja du kannst versuchen beim familien gericht das aufendhaltsbestimmungs recht zu beantragen auch das sorgecht aber du muss das beweisen können such dir zeugen die glaubhaft sind und lass dir alles schriftlich geben geh zu erziungs beratungs stellen und frag was du noch tun kannst und lass dir schriftlich geben das du hilfe suchend warst.bitte das ist sehr wichtig das du es schriftlich hast und nim dir ein anwalt der auf sorgerecht sein gebiet hat der kann viel weiterhelfen
ich wünshe dir ganz viel glück
lg hummer35