Aufenhaltsbestimmungsrecht

Mein Freund hat eine vierjähreige Tochter die bei ihrer Mama wohnt. Vor kurzem hat er das gemeinsame Sorgerecht beantragt. Sie hat es zugestimmt mit der Ausnahme das alleinge Aufenhaltsbestimmungsrecht zu behalten. Als begründung befüchtet sie „angeblich“ der Vater könnte sich mit dem Kind nach Iran absetzen. Mein Freund ist gebürgiger Iraner der seit 20 Jahren in Deutschland lebt und seitdem 3 mal in Iran war. Er hat keine Absichten Deutschland zu verlasssen geschweige denn das Kind zu entführen. Er möchte gleichberechtigung und versucht seiner Tochter nur ein liebevoller Vater zu sein. Ich bekomme immer wieder mit wie sehr er dadrünter leidet.
Kann uns jemand helfen???
Ich bin dankbar für jede Antwort die ich bekommen kann.
Danke

Biljana

Genau kann ich dir nicht helfen, aber bietet der Mutter doch an, dass sie den Kinderreisepass/Kinderausweis gerne persönlich in einem Safe einschließen kann, damit ihr Kind auch nicht die EU verlässt…

Hallo,

wo ist das Problem, wenn das Aufenthaltsbestimmungsrecht bei der Mutter bleibt? Für eine gemeinsame elterliche Sorge reicht das gemeinsame Sorgerecht völlig aus. Organisationen, die Frauen betreuen, die Kinder mit Männern aus islamischen Ländern haben, raten dringend dazu, nicht zuzulassen, dass die Kinder ins Ausland verbracht werden können.

Auch wenn das im Einzelfall eine Maßnahme sein mag, die nicht freundlich wirkt - wenn es zu spät ist, ist der Schaden nicht wieder zu beheben. Ist ein Kind erst einmal im Ausland, besteht kaum eine Chance, es zurückzubekommen. Ich als Mutter würde ein solches Risiko niemals eingehen.

Deshalb: Wenn der Vater keine unlauteren Absichten hegt, kann es ihm völlig egal sein, dass er kein Aufenthaltsbestimmungsrecht hat. Entscheidend ist, dass das Kind eine möglichst störungsfreie Beziehung zu beiden Elternteilen haben kann - und das geht mit gemeinsamem Sorgerecht ganz prima.

Schöne Grüße,
Jule

Hallo Jule,

danke für deine Antwort.

Das Problem bleibt darin dass die Mutter allein über den Aufenhalt, Tagesablauf etc. der Kleinen bestimmt. D.h. sie könnte genauso mit der gemeinsamen Tochter ins Ausland oder eine andere Stadt weg ziehen, ohne das mein Freund etwas zu sagen hat,ob er was dagegen hat oder nicht. Genauso ist es auch das er mit ihr kein Urlaub machen darf. Abgesehen mal davon dass seine Tochte ihre Grosseltern nicht kennenlernen darf.

Wo belibt da die Gerechtigkeit???

Grüsse
Biljana

Hi Fabi,

danke für deine Antwort.
Das wäre eine Möglichkeit. Wobei mein Freund gerne mit der Kleinen im Iran Urlaub machen würde damit seine Eltern( die sehr alt und erkrannt sind) ihre Enkeltochter einmal kennenlernen.
Das wäre doch das Mindeste!!!

Ich finde es unfair und ungerecht das die Väter in Deutschland in der Kindeserziehung kaum was zu sagen haben (wie in unserem Fall).

Wo bleibt da die Gerechtigkeit und Tolleranz???

Gruss
Biljana

Hi Fabi,

danke für deine Antwort.
Das wäre eine Möglichkeit. Wobei mein Freund gerne mit der
Kleinen im Iran Urlaub machen würde damit seine Eltern( die
sehr alt und erkrannt sind) ihre Enkeltochter einmal
kennenlernen.
Das wäre doch das Mindeste!!!

Ich finde es unfair und ungerecht das die Väter in Deutschland
in der Kindeserziehung kaum was zu sagen haben (wie in unserem
Fall).

Wo bleibt da die Gerechtigkeit und Tolleranz???

Hi, also das würde ich dem Vater auch nicht gestatten mit dem Kind in den Iran zu fahren. Selbst wenn er hier noch Willens wäre mit dem Kind wieder zurück zu kommen, würde dies dann, im Iran selbst und bei seinen Angehörigen, ganz anders aussehen. Sprich: die würden ihm schlichtweg verbieten das Kind wieder Ausserlandes und zurück zu seiner Mutter zu bringen.
Und ich denke hier in allererster Linie an das Kind und dessen Mutter und NICHT an den Vater.
MfG ramses90

Gruss
Biljana

3 Like

Hallo,

die Kleine ist vier Jahre und er hat vor kurzem die gemeinsame Sorge beantragt. Das heißt doch, daß sie bislang allein sorgeberechtigt war, oder? Da frage ich mich schon, was war in den letzten vier Jahren? Hat sie ihm das gemeinsame Sorgerecht bislang (aktiv) verweigert oder wollte er es gar nicht? (Und für die Beurteilung der Situation natürlich auch nicht unwichtig: was ist zwischen den Beiden so alles vorgefallen - vor und nach der Trennung? Oder waren sie sogar niemals ein Paar?)
Die Zustimmung der Mutter zum gemeinsamen Sorgerecht ist aber auch schon ein großer Schritt. Damit ist er (mehr oder weniger) gleichberechtigt an allen wichtigen Entscheidungen für das Leben seiner Tochter beteiligt.

Das Problem bei einer Iranreise ist aber nun wirklich, daß er auf diese Weise seine Tochter ihrer Mutter auf einfachste Weise endgültig entziehen kann. Wenn er der Meinung ist, seine Tochter würde besser im Iran bei seinen Verwandten aufwachsen, könnte sie nichts, aber auch rein gar nichts dagegen tun. Das Kind würde den Iran nicht mehr verlassen!

Hier kann es nicht mehr um „Gerechtigkeit“ gehen. So lange sie auch nur den geringsten Zweifel an seinen lauteren Absichten hegt, darf sie eine solche Reise einfach nicht zulassen. Auch nicht, wenn sie mitfahren kann. Wenn die Tochter der Beiden den Iran betritt, ist sie allein vom Wohlwollen Deines Freundes abhängig. Dieses Risiko würde ich auch niemals eingehen und würde auch jedem davon abraten.

So schade es für die Eltern Deines Freundes auch ist, sie handelt in meinen Augen richtig. Wenn sich Dein Freund mal in die Mutter seiner Tochter hineinversezt, sollte er in meinen Augen auch Verständnis für ihre Bedenken aufbringen. Sie würde mit der Zustimmung zu einer Reise das Risiko eingehen, ihre Tochter nie wieder zu sehen. Kann man das von einer Mutter oder einem Vater verlangen?

Gruß Stefan

Aha,

kennst also seine Angehörige???
Ihr sei mir ja grosse Hilfe!!!

Hi Stefan,

danke für deine Antwort.
Hast mir aber nix gesagt was ich ehe schon weiss.

Ich glaube du hast da was falsch verstanden.
Ich habe nach Rat und Hilfe gebeten und nicht nach deiner Meinung.

Also lass es.

Liebe Grüsse
Biljana

Wahre Interessen
Hallo,

deine Reaktionen auf die Antworten scheinen mehr als deutlich zu machen, welche tatsächliche Absicht hinter dem plötzlichen Interesse an Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht steht: Das Kind soll in den Iran.

Deine Art der Fragestellung ließ allerdings durchaus anderes vermuten: Da hatte der Kindsvater angeblich kaum Interesse an seinem Heimatland - nun möchte er plötzlich das Kind der Verwandtschaft zeigen. Insgesamt bekräftigt das nun den Verdacht, dass die Bemühungen in Richtung Aufenthaltsbestimmungsrecht nur dem Zweck dienen, die Verbringung des Kindes in den Iran zu ermöglichen.

Dabei wird dir hier vermutlich aber niemand helfen.

Schöne Grüße,
Jule

Hi,

dafür wird es von niemandem Hilfe geben…

Da der Vater aus einem Land kommt, von dem zu befürchten ist, daß ein dorthin verbrachtes Kind im Notfall auf dem ordentlichen Gerichtsweg (wie man ihn in westlichen Ländern gewohnt ist) nicht zurück geholt werden kann, wird der Vater auch kein Aufenthaltsbestimmungsrecht bekommen.

Hier geht es nicht um den Vater sondern um die rechtlichen Gewohnheiten in seinem Herkunftsland.

Er hat einfach Pech, aus dem Iran zu kommen und noch immer Iraner zu sein…

grüße
miamei

Hi,

Hast mir aber nix gesagt was ich ehe schon weiss.

Du meinst wohl, ich hätte Dir nichts gesagt was Du nicht schon weißt. Wenn dem wirklich so ist, sind Deine Antworten von gestern abend völlig unverständlich!
Du sprichst davon, es sei unfair daß in Deutschland „die Väter“ in der Kindererziehung kaum etwas zu sagen hätten und daß Euer Fall dafür ein Beispiel sei. Ich habe versucht Dir zu erklären warum Euer Fall für diesen Vorwurf nicht als Beispiel taugt.
Ich habe nicht den Eindruck als würdest Du verstehen was ich Dir zu sagen versuche.

Ich glaube du hast da was falsch verstanden.

Ich glaube, ich verstehe die Intention Deines Anliegens mittlerweile immer besser. Ich kann Jule nur zustimmen: Es drängt sich auch mir der Verdacht auf, daß es letztlich darum geht der Mutter ihre Tochter endgültig zu entziehen.

Ich habe nach Rat und Hilfe gebeten und nicht nach deiner
Meinung.

Auch wenn er Dir nicht passt, einen Rat habe ich noch: Vergeßt Euer Anliegen. Wenn die Mutter noch halbwegs ihre Sinne beisammen hat, wird sie einem Urlaub niemals zustimmen.
Hilfe für Dein Anliegen wirst Du hier nicht erhalten. Und daß auch Meinungen geäußert werden, kannst Du nicht verhindern. Damit muß man in einem öffentlichen Forum einfach rechnen.

Also lass es.

Wer öffentlich fragt, muß auch Antworten ertragen, die ihm nicht passen. Hier läßt sich niemand den Mund verbieten.

Gruß Stefan

5 Like

Hi Miamei,

danke das nenne ich eine wahre Antwort.
Anscheinend bist du die Einzige hier die es verstanden hat wodrum es geht.

Du hast es auf den Punkt gebracht: Er hat Pech weil er gebürtiger Iraner ist. Nur das zählt, ganz egal welche Absichten er hat.

Ich denke auch damit muss er leben. Irgendwann ist die Kleine erwachsen, dann kann sie selber entscheiden ob sie ihre zwiete Hälfte kennenlernen möchte.
Bis dahin muss er damit leben das er in der Kindeserziehung den kürzeren zieht.

Danke für dein Verständniss
LG
Biljana

Liebe Jule,

jetzt nochmal zum mitschreiben.

Mein Freund lebt seit 20 Jahren in Deutschland. Mittleiweiler besitzt er auch die Deutsche Staatsangehörigkeit.

Er ist seit zehn Jahren selbständig und beschäftigt mehrere Mitarbeiter. Fühlt dich ganz wohl in Deutschland und hat sich seine eigene Existens aufgebaut.

Mein Freund hat keinerlei die Absichten seine Tochter nach Iran zu schaffen. ER ist ein wunderbarer Vater und liebt seine Tochter über alles. Er wäre NIEMALS in der Lage seine eigene Tochter unglüchkich zu machen. Sie liebt ihre Mama und braucht sie auch. Und sie soll bei ihrer Mama und ihrem Vater in DEUTSCHLAND aufzuwachsen!

Er wünscht sich versändlicherweise die Gleichberechtigung in der Kindeserziehung! D.h. mit der Kleinen zu reisen, Urlaub zu machen genauso wie es ihre Mutter tut. Und seinen Eltern ihre Enkeltochter voruzustellen da sie sehr alt und Herzkrank sind und nicht in der Lage zu reisen.

Und man unterstellt ihm böse Absichten vor???
Ist das fair???

Was ist dabei so schwer zu verstehen???

Liebe Grüsse
Biljana

2 Like

Bis dahin muss er damit leben das er in der Kindeserziehung
den kürzeren zieht.

nunja,
vielleicht gibt es da verträge nach deutschem recht, die ihm umgangsrechte einräumen, ohne der sharia im iran in die hände zu spielen.
entführen kann man ja auch ohne rechtliche grundlage.

das könnte ggf. die stimmung verbessern.

tilli

Und man unterstellt ihm böse Absichten vor???
Ist das fair???

Was ist dabei so schwer zu verstehen???

Na,
wir haben alle zumindest den Trubel um „Nicht ohne meine Tochter“ mitbekommen.
Es gibt Fälle, in denen es schiefgeht. Besonders schmerzhaft dann, wenn die Eltern einander vertrauten.

Es muß kein Schwein sein, wer Kinder in seinem Land aufachsen sehen möchte.
Neulich las ich http://www.amazon.de/Aus-Liebe-meiner-Tochter-Weltbe….
Da werden auch andere Varianten gezeigt.

Oft geht es einem schlecht, wenn eine Staatsgrenze dazwischen ist.
Warum Risiken eingehen, die man vielleicht auch mit Verträgen regeln kann?

Wenn der Vater einen deutschen Paß hat, kann ihm das vielleicht wurscht sein.

TIlli