Sehr geehrte Damen und Herren,
folgendes Problem. Mein Bruder (deutscher staatsbürger) ist verheiratet gewesen (kosovarische staatsbürgerin). Seine (noch)Frau ist am 14.12.2009 per Visum (Familienzusammenführung) nach Deutschland eingereist und hat gleich sofort eine befristete Aufenthaltsgenehmigung von 3 Jahren erhalten. Am 05.06.2011 ist seine „Frau“ aus der Wohnung ausgezogen. Dieses wurde auch gleich sofort der Ausländerbehörde gemeldet. Seine „Frau“ hat versucht mit diversen Anzeigen gegen meinen Bruder zu klagen (angeblich häusliche Gewalt durch die Schwiegereltern und dem Schwager nicht aber durch den Ehegatten). All ihre Anzeigen blieben ohne Erfolg. Die Scheidung konnte durch das Trennungsjahr erst dieses Jahr am 11.06.2012 gestellt werden. was wir nicht wussten ist, dass sie ungefähr im gleichen Zeitraum selbst einen Scheidungsantrag gestellt hat. Sie versucht mit Haut und Haaren meinen Bruder zum Unterhalt zu verpflichten. Die Anwältin meines Bruders konnte das jedoch bis denn verhindern. Es ist eine kinderlose Ehe ohne gemeinsames Kapital.
Angeblich befindet sie sich in einer Ausbildung und wird nebenbei von HartzIV unterstützt. Der Scheindungsprozess geht gerade in die Endrunde.
Ihr Aufenthaltstitel müsste jetzt abgelaufen sein, da die 3 Jahre ja um sind.
Besteht die Möglichkeit, dass dieser Frau der Aufenthalt verlängert wird oder nicht?? ich meine sie befindet sich gerade in einem gerichtlichen prozess und wird zudem vom Staat unterstützt. Wie hoch stehen die Chancen, dass diese Frau eine Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung bekommt und besteht die Möglichkeit, dass diese Frau evtl abgeschoben werden kann nach der Scheidung???
Vielen Dank im Voraus