Die Situation ist folgende:
Ein Mann (Deutscher) hat eine Frau (Iranerin) geheiratet (sie war
bereits seit 6 Jahren in D). Die Frau moechte die deutsche
Staatbuergerschaft beantragen, dazu muss sie allerdings meines
Wissens 8 Jahre in D gelebt haben (bzw. der „Lebensmittelpunkt“ muss
D sein). Das Problem ist nun, dass der Mann eine (befristete)
Arbeitsstelle im UK annehmen will. Verliert dadurch die Frau den
Anspruch auf einen Aufenthaltstitel in D? Die beiden behalten den
gemeinsamen Hauptwohnsitz in D. Hat das einen Einfluss auf die
Entscheidung ueber die Aufenthaltserlaubnis? Kann man sozusagen zwei
Aufenthaltsgenehmigungen in D und UK haben?
Danke fuer eure Hilfe!
Gruss,
Marco