Hallo, eine Frage zur Elternzeit und dem Aufenthaltsort:
Angenommen, ich bin in Elternzeit und möchte meinem Partner während der Elternzeit ins Ausland folgen. Muß der Arbeitgeber hierbei zustimmen bzw. muß ich meinen Arbeitgeber hierüber in Kenntnis setzen?
Und gesetzten Falles, ich finde dort auch eine geeignete Arbeitsstelle, muß ich den Arbeitgeber dies melden? Erfahren kann er es nicht, denn ich brauche dort ja keine deutsche Lohnsteuerkarte und möchte auf alle Fälle in Deutschland gemeldet bleiben?
Danke für die Infos im voraus!
Yoyo
Hallo Yoyo,
da die Elternzeit eine Freistellung von Deinem bisherigen AG ist mit der Option, nach Ende dieser Zeit wieder dort berufstaetig zu werden, ist eine Meldung an den AG sicherlich ratsam; ansonsten koennte es als Vertragsbruch ausgelegt werden.
Findest Du im Ausland einen neuen Job, trotz „ruhenden“ AV in Deutschland, muss der normale Weg wie bei einem AG-Wechsel in Deutschland gegangen werden.
Dann hast Du aber das Problem, dass Du in D erstmal nicht mehr sozialversichert bist; kannst dies aber freiwillig machen.
Fuer den Wohnsitz in D gilt:
Mehr als 6 Monate/Jahr zusammenhaengend im Ausland > kein Wohnsitz mehr in D.
Gruss
G