Die Hospize werden zum Großteil durch Kranken- und Pflegekasse (Achtung, letzteres nur, wenn das Hospiz auch als Pflegeeinrichtung anerkannt ist!) finanziert, der Rest kommt an sich vom Betreiber, z.B. über die Mitarbeit von Freiwilligen, Spenden, … Sollte hiernach im Einzelfall doch noch ein Eigenanteil verbleiben (kommt vor), so ist es egal, woraus dieser finanziert wird.
D.h. sollte ein Anspruch auf Krankengeld bestehen, kann hiervon natürlich der Eigenanteil bezahlt werden. Es gibt aber keinen direkten Zusammenhang zwischen diesen beiden Themen. D.h. selbstverständlich steht dem Krankengeldbezieher ein nach Zahlung des Eigenanteils verbleibender Rest zur freien Verwendung zu. Vorsicht übrigens, wenn die Krankenkasse vorschlägt, einen Patienten in so einer Situation noch schnell in Rente zu schicken. Mit Aufnahme des Rentenbezugs geht der Anspruch auf Krankengeld verloren.
Sollte die Familie durch die Zuzahlung in finanzielle Not geraten, sollte man zudem offen mit dem Hospizbetreiber hierüber sprechen. Es gibt durchaus die Möglichkeit, dann auf den Eigenanteil zu verzichten, oder diesen zu reduzieren. Seriöse Betreiber sehen immer zu, soviel Mittel (Spenden) einzuwerben, dass sie niemand die Betreuung nur aufgrund finanzieller Probleme verweigern müssen. D.h. es gibt regelmäßig einen „Topf“ für Notfälle.