Aufenthalt im Hospiz und Krankengeld

Hallo Gemeinde,

kann irgendjemand beantworten, ob ein Versicherter, der in ein Hospiz zieht, welches über KG und andere Quellen getragen wird, zusätzlich Anspruch auf Auszahlung des "Rest"KG hat (so es den einen gäbe)?

Es könnte ja sein, dass dieser Versicherte der einzige Verdiener war und der Partner auf den Verdienst angewiesen ist.

Gruß
Nita

Hallo,
was ist mit unter anderen Quellen zu verstehen und handelt es sich beim Partner um den Ehegatten bzw. Ehegattin. Wenn die Finanzierung so erfolgt, dass noch Geld am Monatsende Feuer den Versichernten übrig bleibt, dann kann es sich theoretisch auch um Krankengeld handeln.
Gruß
Czauderna

Die Hospize werden zum Großteil durch Kranken- und Pflegekasse (Achtung, letzteres nur, wenn das Hospiz auch als Pflegeeinrichtung anerkannt ist!) finanziert, der Rest kommt an sich vom Betreiber, z.B. über die Mitarbeit von Freiwilligen, Spenden, … Sollte hiernach im Einzelfall doch noch ein Eigenanteil verbleiben (kommt vor), so ist es egal, woraus dieser finanziert wird.

D.h. sollte ein Anspruch auf Krankengeld bestehen, kann hiervon natürlich der Eigenanteil bezahlt werden. Es gibt aber keinen direkten Zusammenhang zwischen diesen beiden Themen. D.h. selbstverständlich steht dem Krankengeldbezieher ein nach Zahlung des Eigenanteils verbleibender Rest zur freien Verwendung zu. Vorsicht übrigens, wenn die Krankenkasse vorschlägt, einen Patienten in so einer Situation noch schnell in Rente zu schicken. Mit Aufnahme des Rentenbezugs geht der Anspruch auf Krankengeld verloren.

Sollte die Familie durch die Zuzahlung in finanzielle Not geraten, sollte man zudem offen mit dem Hospizbetreiber hierüber sprechen. Es gibt durchaus die Möglichkeit, dann auf den Eigenanteil zu verzichten, oder diesen zu reduzieren. Seriöse Betreiber sehen immer zu, soviel Mittel (Spenden) einzuwerben, dass sie niemand die Betreuung nur aufgrund finanzieller Probleme verweigern müssen. D.h. es gibt regelmäßig einen „Topf“ für Notfälle.

Hallo und erst einmal danke!

Andere Quellen sind, wie hier auch schon geschrieben, Pflegeversicherung und Spenden, die natürlich das Hospiz erhält.
Der Partner ist Ehegatte.
Der Gast im Hospiz muss in diesem Fall keinerlei Eigenanteil entrichten, alles wird getragen.
Es geht mir hier vor allen Dingen um die Systematik.
Natürlich muss zunächst die Unterbringung und Pflege im Hospiz bezahlt sein, das ist klar.
Trotzdem muss der Ehegatte natürlich wissen, ob die einzige „Verdienstquelle“, nämlich das Krankengeld für den Fall eines verbleibenden Restes ausgezahlt würde.
Außerdem ist in diesem Fall der Ehegatte a) mit über den Gast im Hospiz krankenversichert und b) selbst an Krebs erkrankt und pflegebedürftig.
Insofern bemühe ich mich zumindest die Systematik zu erfassen, damit geeignete Mittel und Ansprechpartner gefunden werden.

Danke und Gruß
Nita

Hallo,

das Krankengeld wird weiterhin in voller Höhe an den Versicherten ausgezahlt (wenn eine Rente zugebilligt wird, entfällt das Krankengeld. Für die Vergangenheit werden Krankengeld und Rente zwischen Krankenkasse und Rentenversicherung verrechnet).

Die Kosten des Hospizes werden zum größten Teil von Krankenkasse bzw. Pflegekasse getragen (ggf. auch rückwirkend höherer Pflegegrad, wenn beantragt). Bei der Aufnahme im Hospiz wird geklärt, wie hoch der Eigenanteil ist und wie dieser von Hospiz bzw. dem Pflegebedürftigen getragen wird.

Zwischen Krankengeld und Hospiz besteht kein direkter Zusammenhang (genauso wenig wie zwischen Krankengeld und Krankenhaus).

Gruß
RHW

Hallo,
genau das hatte ich nicht verstanden, dass das 2 Paar Schuhe sind! Vielen Dank für die Aufklärung.
Es ist eben immer schwierig, wenn solche Dinge ohne große Vorwarnung passieren und man erst mal alles sortieren muss…

Gruß
Nita

Gern geschehen!

Wenn noch Fragen auftauchen, einfach melden (ggf. hier als Kommentar).

Danke für die „Krone“!