Aufenthalt ohne deutschen Wohnsitz möglich?

Hallo,

ich habe eine generelle Frage:

Angenommen jemand nimmt eine Arbeit in den Arabischen Emiraten an und wandert aus. Hierzu meldet sich derjenige komplett aus Deutschland ab. In den Arabischen Emiraten hat derjenige durch die Arbeit ein Visum.

Nun hat derjenige seine Arbeit verloren und hält sich wieder in Deutschland auf. Er meldet jedoch keinen Wohnsitz in Deutschland an und hat somit keine ladungsfähige Anschrift. Ist dies rechtlich so in Ordnung??

Danke

Jetzt müsste man wissen, wie er sich aufhält. Wenn er in Deutschland einen Wohnsitz hat, weil er beispielsweise eine Wohnung angemietet hat, oder weil er bei einem Verwandten oder einer Lebensgefährtin mehr als nur zu vorübergehenden Besuchszwecken wohnt, dann sollte er sich auch anmelden. Das Meldegesetz knüpft die Meldepflicht an das Beziehen einer Wohnung. Wenn er wechselnde Aufenthaltsorte hat, weil es ihm an einem festen Wohnsitz mangelt, dann kann er sich nicht behördlich anmelden.

Eine rechtliche Verpflichtung zur Unterhaltung einer Wohnung gibt es in Deutschland nicht.

Falls er sich trotz festen Wohnsitzes nicht anmeldet, um sich dem Zugriff von Behörden oder Gläubigern zu entziehen, wird er möglicherweise feststellen müssen, dass in solchen Fällen meistens die gnadenlos effizienten deutschen Behörden recht schnell von Amts wegen ermitteln, wo jemand wohnt.

Die Person muss in den Personalausweis die Angabe „ohne festen Wohnsitz“ eintragen lassen.

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