Hallo,
ich habe eine generelle Frage:
Angenommen jemand nimmt eine Arbeit in den Arabischen Emiraten an und wandert aus. Hierzu meldet sich derjenige komplett aus Deutschland ab. In den Arabischen Emiraten hat derjenige durch die Arbeit ein Visum.
Nun hat derjenige seine Arbeit verloren und hält sich wieder in Deutschland auf. Er meldet jedoch keinen Wohnsitz in Deutschland an und hat somit keine ladungsfähige Anschrift. Ist dies rechtlich so in Ordnung??
Danke