Aufenthalt von Freundin in der Wohnung

Hallo liebe Gemeinschaft,

da ich alle Artikel immer gerne lese, stellen sich mir unweigerlich neue Fragen, welche ich mir so nicht selbst beantworten kann.
Deshalb möchte ich euch fragen, ob ihr da Faktenwissen vermitteln könnt zu der Frage:

Ein Pärchen hat zwei Wohnungen. Doch das Mädchen verbringt viel Zeit bei ihrem Freund, schläft auch regelmäßig dort (6 von 7 Nächten in der Woche) und wäscht auch dort ihre Wäsche etc.
ABER sie hat ihre eigene Wohnung!

  1. Somit ist doch faktisch die Tatsache, dass die beiden nicht zusammen wohnen und der VM von dem Jungen muss nicht informiert oder um eine Genehmigung gebeten werden, oder?

  2. Es gibt aber Situationen, in der eine Genehmigung bei Zuzug Pflicht ist, muss man denn da all seine Gründe aufdecken?

  3. Und zum Thema Nachmieter habe ich auch gleich eine Frage:

Angenommen ein Mieter lässt jemanden (durch VM genehmigt) bei sich wohnen, irgendwann will der Mieter aber ausziehen und der andere, der auch in der Wohnung zuhause ist, würde die Wohnung übernehmen, wie wäre denn da das Recht?

Ok, all das ist sehr theoretisch, aber irgendwie bastelt mein Hirn beim Lesen immer neue Fälle, aber die Antworten erschließen sich mir nicht so einfach, deshalb frage ich euch!

Danke

Hallo Schneemanni

Ein Pärchen hat zwei Wohnungen. Doch das Mädchen verbringt
viel Zeit bei ihrem Freund, schläft auch regelmäßig dort (6
von 7 Nächten in der Woche) und wäscht auch dort ihre Wäsche
etc.
ABER sie hat ihre eigene Wohnung!

Wenn man sich das auf Dauer leisten will, dann steht dem nichts entgegen.

  1. Somit ist doch faktisch die Tatsache, dass die beiden nicht
    zusammen wohnen und der VM von dem Jungen muss nicht
    informiert oder um eine Genehmigung gebeten werden, oder?

Wenn die Freundin nicht in der Wohnung des Partners gemeldet ist und nicht ununterbrochen mehr als 3 Monate am Stück sich in der Wohnung aufhält, gilt dies immer noch als Besucher.

  1. Es gibt aber Situationen, in der eine Genehmigung bei Zuzug
    Pflicht ist, muss man denn da all seine Gründe aufdecken?

Solange die Damen nicht in der Wohnung des Freundes gemeldet ist, ist das auch nicht zwingend als Zuzug zu benennen.

Angenommen ein Mieter lässt jemanden (durch VM genehmigt) bei
sich wohnen, irgendwann will der Mieter aber ausziehen und der
andere, der auch in der Wohnung zuhause ist, würde die Wohnung
übernehmen, wie wäre denn da das Recht?

Da der Mietvertrag nur auf den einen Mieter (Hauptmieter) läuft ist der Vermieter nicht gezwungen, die verbleibende Person als Nachmieter zu akzeptieren, der Verbleibende wird sich derselben Prüfung unterziehen müssen um die Wohnung anzumieten wie es der Hauptmieter musste als er sich um die Wohnung beworben hat.

Da hier auch kein Untermietverhältnis zu sehen ist, muss der Verbleibende dann eben auch ausziehen, sofern er vom Vermieter nicht als Mieter akzeptiert wird.

Ein Recht hierfür wäre nur anwendbar § 1568a wenn die beiden Verheiratet wären und sich einig darüber sind wer in der Ehegattenwohnung bleibt.

Ok, all das ist sehr theoretisch, aber irgendwie bastelt mein
Hirn beim Lesen immer neue Fälle, aber die Antworten
erschließen sich mir nicht so einfach, deshalb frage ich euch!

Darf man fragen aus wechem Grund sich die Gehirnleistung so in diese Fälle reinsteigert?

Gruß

BHSHuber

Hi, also das mit den 3 Monaten Besuchsdauer stimmt schon mal nicht, denn mit einer Besuchsdauer von 3 Monaten ist eine normale Besuchszeit definitiv überschritten.
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/b1/besuch…
MfG ramses90

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Hi, das ist kein normaler Besuch mehr sondern kommt schon an ein Untemietverhältnis heran. http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/b1/besuch…
Der Mieter ist verpflichtet den VM darüber zu unterrichten. Gegebenenfalls kann der VM dann die Wasser- und Müllkosten oder sonstige Nebenkosten die sich nach der Personenzahl richten, auf einen 2 Personenhaushalt anpassen.
Verbieten kann er den Daueraufenthalt der Freundin allerdings nicht.
MfG ramses90

Grüße dich,

mich interessieren solche Fälle, da ich tatsächlich Recht sehr spannend finde, insbesondere das Mietrecht. Hingegen finde ich die Auslegung immer sehr schwer, da viele Gesetze schwammig geschrieben sind. Somit frage ich mal nach, man sieht hier sind auch wieder zwei Meinungen…

Mal sehen, ob noch weitere dazukommen, und ob es dazu eindeutige Urteile gibt…

nun ich habe diesen Artikel jetzt mal gelesen, aber was ist ein Dauerbesuch? 24h/7d?

Wenn diese Freundin allerdings nur 12h/5d da ist, ist das dann auch ein Dauerbesuch oder lediglich 7h/4d - was ist dann?

Ich habe versucht den Begriff Dauerbesuch zu definieren (durch internetsuche), aber wirklich etwas gefunden habe ich nicht…

  1. Somit ist doch faktisch die Tatsache, dass die beiden nicht
    zusammen wohnen und der VM von dem Jungen muss nicht
    informiert oder um eine Genehmigung gebeten werden, oder?

Wenn man einfach mal auf seine letzte Nebenkostenabrechnung schaut, und dort die Positionen markiert die nach Anzahl der im Haus lebenden Personen kalkuliert wurden, dann kann man sich den Rest denken.

Meinst du alle anderen Mieter finden das lustig für irgend jemanden mit zu zahlen?

Der Plem

Hallo nochmal,

nun ich habe diesen Artikel jetzt mal gelesen, aber was ist
ein Dauerbesuch? 24h/7d?

Ist die Freundin beim Freund amtlich gemeldet? Nein, somit ist sie Besucher.

Wenn diese Freundin allerdings nur 12h/5d da ist, ist das dann
auch ein Dauerbesuch oder lediglich 7h/4d - was ist dann?

Ich habe versucht den Begriff Dauerbesuch zu definieren (durch
internetsuche), aber wirklich etwas gefunden habe ich
nicht…

Es gibt keine Beschränkung weder bei der Anzahl der Besucher noch bei der Dauer, hier wie du schon formuliert hast, kann der Vermieter (nochmals für alle Leser) bis zu 3 Monaten gar nichts sagen, ab 3 Monaten ist es fraglich, die Dame könnte ja plötzlich meine verlobte sein und zu mit ziehen wollen, ein Frage der Auslegung.

Zudem gehen nun ja auch Informationsmäßig die Meinungen auseinander manchmal liest man was vom 6-8 Wochen am Stück, dann wieder die 3 Monatsgrenze.

http://www.welt.de/finanzen/article2559240/Wann-der-…

Gruß

BHSHuber

mit dem Link raus, der die 3 Monate beweist!
MfG ramses90