Aufenthalt?Wie lange?

Hallo Ihr Lieben,

weiss jemand von Euch bescheid ueber das Recht, wie lange sich ein amerikanischer Zivilist in Deutschland aufhalten darf, der derzeit bei der Air Force beschaeftigt ist und zwecks Kasernenschliessung ohne Job nach Deutschland geht und sich von dort aus einen sucht?

Freue mich ueber jede Antwort.

Liebe Gruesse

Mausi

Hallo!

Also ob es in diesem Fall irgendwelche Spezialregelungen gibt weiß ich nicht. Allgemein gilt für US-Bürger: 3 Monate Aufenthalt im Schengen Gebiet in einem Zeitraum von 6 Monaten.

Gruß
Tom

Also ob es in diesem Fall irgendwelche Spezialregelungen gibt
weiß ich nicht. Allgemein gilt für US-Bürger: 3 Monate
Aufenthalt im Schengen Gebiet in einem Zeitraum von 6 Monaten.

Hi… nur noch ein Zusatz, der US-Bürger darf in den 3 Monaten aber nicht arbeiten. Sollte er einen Job gefunden haben, muss er vorher die Ausländerbehörde aufsuchen, die (ggf. mit Arbeitsamts-Abfrage) sich dann um seinen Aufenthalt kümmert.

Ciao,

Bea

Hi… nur noch ein Zusatz, der US-Bürger darf in den 3 Monaten
aber nicht arbeiten. Sollte er einen Job gefunden haben, muss
er vorher die Ausländerbehörde aufsuchen, die (ggf. mit
Arbeitsamts-Abfrage) sich dann um seinen Aufenthalt kümmert.

…womit wir wieder beim Hauptmann von Köpenik gelandet sind.
Es gibt nicht Neues unter der Sonne.
Gruss - digi

Der Betreiber des Forum :
www.binational-in.de
ist mit ner Amerikanerin verheiratet und
müßte es „besser“ wissen…

Hi… nur noch ein Zusatz, der US-Bürger darf in den 3 Monaten

aber nicht arbeiten. Sollte er einen Job gefunden haben, muss
er vorher die Ausländerbehörde aufsuchen, die (ggf. mit
Arbeitsamts-Abfrage) sich dann um seinen Aufenthalt kümmert.

…womit wir wieder beim Hauptmann von Köpenik gelandet sind.
Es gibt nicht Neues unter der Sonne.
Gruss - digi