Die Eltern haben sich scheiden lassen und in der Ehe sind 2 Kinder entstanden von dem geschiedenen Ehepartner. Die Mutter hat die Kinder alleine 6 Jahre betreut und der Ex-Mann hat Unterhalt gezahlt. Nun wurde das älteste Kind vom Vater überedet das es doch viel schöner sei bei ihm.Versucht wurd es auch mit dem jüngsten. Aber da er von der geschiedenen Ehefrau 500 km weit weg wohnt war er ca. 5 mal im Jahr jeweils für ein WE da. Die jüngste Tochter kennt ihren Vater nur so das er zu besuch kommt da die Trennung und Umzug 500 km weit weg in der Schwangerschaft des 2ten gemeinsamen Kindes stattfand.
Durch Druck des Ex-Mannes wegen Jugendamt als er zu Besuch war und psychischen Bearbeitung des Kindes haben beide Elternteile ausgemacht die älteste zieht zu ihm.
Wenn bei dem geschiedenen Ehepartner und seiner Lebensgefährtin wo das älteste Kind nu seit 1 Jahr lebt, es keine gerichtliche Vereinbarung gab, kann die Kindsmutter verlangen ohne große Probleme das die älteste Tochter wieder zur Mutter zieht??? Würde es gehen???
Gibt es übhaupt eine Chance das es gehen würde und was müsste die Mutter machen???
Wenn bei dem geschiedenen Ehepartner und seiner
Lebensgefährtin wo das älteste Kind nu seit 1 Jahr lebt, es
keine gerichtliche Vereinbarung gab, kann die Kindsmutter
verlangen ohne große Probleme das die älteste Tochter wieder
zur Mutter zieht??? Würde es gehen???
Gibt es übhaupt eine Chance das es gehen würde und was müsste
die Mutter machen???
Hallo,
zuerst mal würde ich das Kind fragen, was es möchte. Das Hin- und Hergezerre ist doch nix für Kinder, was soll das??
Wir hatten wir vor einiger Zeit einen Thread dazu, dass ein Sohn lieber zu Papa wollte, da dort weniger Grenzen seien. Der Haupttenor der Antworten war, den Jungen gehen zu lassen, sobald auch dort ein Alltäglicher Umgang sein wird, werden auch dort normale Grenzen einkehren.
Warum soll nun die Tochter wieder zurück? Gefällt es ihr nicht? Warum per Gericht? Kann ein Kind nicht ohne Gericht umziehen??
Was sagt der Vater dazu? Warum fragst du uns? nicht deine Familie?
Das Kind selber möchte dort wohnen wo ihr früheres Soziales Umfeld war. Möchte Vater und Mutter gleichermaßen oft, sowie zu Schwester mehr Kontakt haben, sowie Opa usw. Die alle in der nähe der Mutter wohnen. Dort sind auch einige unschöne Vorfälle aufgetretten des kommt noch hinzu. Das Kind das beim Vater lebt wird nächstes Jahr im Frühling 10 Jahre alt. Sie wird sehr psychisch bearbeitet. Der Mutter sagt Sie sie würd ja gerne wieder dort wohnen. Oder zumindest das Sie ihre Verwanten wieder sehen kann. In dem Jahr haben sich Geschwister bzw. das älteste Kind die Verwanten nur 3 mal kurz gesehen.
Noch hinzu kommt das die Mutter eine Trennung der Gewister nicht gemacht hätte wenn Ihr nicht gedroht worden wäre vom Vater Ex-Mann der Kinder wie z. B. wegen Jugendamt das die Kinder beim Psychologen wegen allen ausgefragt werden oder das alles vor Gericht geht. Die Mutter wollte somit verhindern das die Kinder wenns vor Gericht gegangen wäre das ganze mit bekommen reingezogen wären usw. Deswegen hat Sie u.a. zugestimmt das in dem Fall die ältere Tochter zum Vater ziehen darf.
Wie sowas abläuft, weiß ich nicht. Die Jugendämter sind wohl sehr unterschiedlich, zum Teil sind sie wahrscheinlich auch gut und helfen. Meistens sind sie aber stark überlastet.
Normalerweise hätte ich auch gesagt, dass eine Trennung von Geschwistern nicht gut ist. Ich denke, dass ein normales Jugendamt in dieser Richtung empfehlen würde, weiß es aber nicht.
Ich würde mir in der Situation am besten einen Psychologen suchen, der auch Kinderpsychologe ist. Der kann zumindestens mentale Rückendeckung geben. Außerdem könnte man den ggf. als Sachverständigen mit einbeziehen.
Ach so, gerade einen Psychologen willst du ja nicht.
Noch hinzu kommt das die Mutter eine Trennung der Gewister
nicht gemacht hätte wenn Ihr nicht gedroht worden wäre vom
Vater Ex-Mann der Kinder wie z. B. wegen Jugendamt das die
Kinder beim Psychologen wegen allen ausgefragt werden oder das
alles vor Gericht geht.
Das will der Vater bestimmt selber auch nicht.
Was ist es denn, was der Psychologe nicht wissen darf? Der hat übrigens Schweigepflicht. Ansonsten sollte ein Psychologen auch bei peinlichen Vorkommnissen helfen, und nicht einen bloßstellen.
Ansonsten: Die nummer gegen Kummer: 0800 1110550 Elterntelefon http://www.kinderundjugendtelefon.de/
Kostenlos, anonym.
Da sind Fachleute, die auch wissen, an wen man sich wenden kann.
also, um die ganze Sache mal auf rechtliche Füße zu stellen:
da ich hier nix von einer Sorgerechtsregelung gelesen habe, gehe ich mal davon aus, dass weiterhin ein gemeinsames Sorgerecht besteht.
Dann können die Eltern ggfs. (!) unter Mitsprache des jeweilige Kindes frei entscheiden wohin das Kind geht, das Jugendamt hat hier nix zu suchen.
Das Jugendamt kann -auf Anfrage der Eltern- eine Empfehlung abgeben, bestimmen können die aber nix. Sollte eine Kindeswohlgefährung ins Haus stehen,wendet sich das Jugendamt an das zuständige Familiengericht, das dann über den Aufenthalt des Kindes entscheidet, das Jugendamt kann dazu eine Empfehlung aussprechen.
Hat ein Elternteil das alleinige Sorgerecht, bestimmt dieses Elternteil über den Aufenthalt des Kindes.
Sollte der andere Elternteil und/oder das Kind gegen die Entscheidung des alleinsorgeberechtigten Elternteils sein, und man kann sich absolut nicht einigen, ist der Gang zum Jugendamt unvermeidlich, weiteres Procedere siehe oben.
Das Jugendamt entscheidet über den Aufenthalt des Kindes nur, wenn dem Jugendamt per Gerichtsbeschluß das Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen wurde.
ich weiß, Du suchst eine Lösung für Dein Problem, und das ist ein persönliches, subjektiv empfundenes. Dennoch scheinst Du es nicht allein lösen zu können, denn sonst würdest Du ja nicht in einem öffentlichen Forum fragen. Deshalb meine Anregung:
Versuche mal einen Schritt zurückzugehen und das Ganze ein bißchen unvoreingenommener, neutraler zu sehen. Formuliere dann nur Fakten, so daß Außenstehende eine Sachlage sehen und nicht Deine persönliche, durch Kränkungen und Trauer verfärbte Sicht dargeboten bekommen.
Dann wirst Du vielleicht brauchbarere Antworten bekommen.
Meint
Sancho
der sich auf folgende Formulierungen bezieht:
Die Mutter hat die Kinder alleine 6 Jahre betreut
der Ex-Mann hat Unterhalt gezahlt.
wurde das älteste Kind vom Vater überedet
es doch viel schöner sei
Versucht wurd es auch mit dem jüngsten
Die jüngste Tochter kennt ihren Vater nur so
Durch Druck des Ex-Mannes
und psychischen Bearbeitung des Kindes
>>Der Mutter sagt Sie sie würd ja gerne wieder dort wohnen
Kinder dieses Alters sagen oft das, was der Elternteil gern hören möchte - vor allem dann, wenn sie im Konflikt sind.
Vielleicht sagt das Mädchen dem Vater das Gegenteil?
Solcherart Befragungen zum Kindeswillen, wenn die Eltern sich denn nicht einig werden können, sollten von neutralen, fachkundigen Personen geführt werden. Es ist schon schlimm genug für ein Kind, sich zwischen den Eltern entscheiden zu müssen. Für viele ist es unvorstellbar, die Entscheidung gegen ihn dem einen auch noch ins Gesicht sagen zu müssen.
Sucht Euch eine Familienberatungsstelle, einen Kinderpsychologen oder einen fachkundigen Jugendamtsmitarbeiter. Wenn es wirklich ums Kind geht und nicht um eigene Bedürfnisse, dann ist das die beste Lösung, um den Kindeswillen zu erfassen.
Die Zeiten sind vorbei, als alleinstehende Mütter noch einen
Vormund vor die Nase gesetzt bekamen.
MfG Simsy
Hallo Simsy,
hatte ich doch im 2. Absatz geschrieben oder?
Hat ein Elternteil das alleinige Sorgerecht,bestimmt
dieses Elternteil über den Aufenthalt des Kindes.
Sollte der andere Elternteil und/oder das Kind gegen die
Entscheidung des alleinsorgeberechtigten Elternteils sein,
und man kann sich absolut nicht einigen,
ist der Gang zum Jugendamt unvermeidlich,
weiteres Procedere siehe oben