Aufenthalts - und Arbeitserlaubnis

Ein verheiratetes Paar.
Ein Ehepartner aus Deutschland, ein Ehepartner aus einem Nicht-EU-Land. Das Paar hat sich entschieden in Deutschland zu leben und möchte somit für den Ehepartner aus dem Nicht-EU-Land eine Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis. Was ist zu tun?
Vielen Dank für eine Antwort
Birgit

Wenig Infos für eine ordentliche Antwort. Es fehlen entscheidende Fakten, wie z.B. lebt das Ehepaar derzeit im Ausland und will erst hierherziehen/Welches Nicht-EU-Land ist es/Besteht da Pflicht zum Einreisevisum oder kann Visumfrei nach Deutschland eingereist werden? oder sind beide schon in Deutschland wohnhaft und gemeldet?

Ausländerbehörde ist Ansprechpartner für Aufenthaltserlaubnis.
Agentur für Arbeit ist Ansprechpartner für Arbeitserlaubnis.
Viele Infos dazu sind bei info4alien.de zu finden.

Gruß von Sid

Guten Tag,

vielen Dank für Die schnelle Antwort.
Also die eine Person ist gebürtige Deutsche.
Der Ehepartner kommt aus Tonga und hat ein 3 monatiges Besuchervisa und damit geheiratet.
Nun müßte er eigentlich zurück nach Tonga. Der Gatte möchte einen Aufenthalt in Deutschland und eine Arbeitserlaubnis und nicht zurück nach Tonga. Was ist dafür tun?

Hallo,

Der Gatte möchte einen Aufenthalt in Deutschland und eine Arbeitserlaubnis und nicht zurück nach Tonga.

Zur Ausländerbehörde gehen und eine AE beantragen, die ausgestellt werden muss. In die AE wird die Berechtigung zur Arbeitstätigkeit eingetragen. Eine Arbeitserlaubnis in dem Sinne gibt es nicht mehr.

Gruss

Iru

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Hallo,
bitte vorher bei der Meldebehörde Anmeldung vornehmen, da sonst die Ausländerbehörde nicht tätig werden kann.

Gruß von Sid

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