Aufenthalts -und Arbeitsgenehmigung

Hallo,
ich hätte eine Frage zur Aufenthalts -und Arbeitsgenehmigung für
Ausländer. Mein Freundin ist aus Peru. Gibt es in Deutschland, um obige Genehmigungen zu erlangen, noch andere Möglichkeiten ausser einer Heirat ( wie z.B. eine eingetragene Lebensgemeinschaft mit gleichem Wohnsitz oder etwas in der Richtung …) ?

Vielen Dank schon mal im Voraus.

Kai :smile:

Hallo Kai,

also vor einigen Jahren war es so, das wenn man von einem Arbeitgeber einen Job in Deutschland bekommt (sozusagen aus dem Ausland hier her geholt wird) und man, lass mich nicht Lügen, 5 Jahre durchgängig hier lebt, angemeldet und sozialalversicherungsbeiträge zahlt, man dann eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis bekommt. Mit der uA erhält man auch automatisch eine unbefristete Arbeitserlaubnis.

Meistens bekommt man solche Verträge bei einem Zirkus oder Freizeitpark, es sei denn man hat Beziehungen und bekommt auch in einem anderen Unternehmen einen Job.

Diese Angaben sind jetzt nicht aus irgendeinem Gesetzestext oder so, sondern aus eigener Erfahrung, daher solltest Du dich lieber auch mal im Ausländeramt Deines Ortes erkundigen, die werden Dir schon sagen können ob dies so geht oder nur eine Heirat in Frage kommt.

Viel Glück auch für Deine Amiga aus Peru!

Mucha suerte…
Sandy

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Hallo Kai, es gibt natürlich einige Möglichkeiten für Deine Freundin, nach Deutschland zu kommen. Für die Einreise benötigt sie auf jeden Fall ein Visum.

  1. Möglichkeit: ein Aupair Aufenthalt, wenn sie noch nicht 25 Jahre alt ist. Sie muss sich dabei bei einer Aupair-Organisation eine Familie vermitteln lassen. Für diesen Aufenthalt würde sie eine Aufenthaltsbewilligung für ein Jahr bekommen.

  2. Möglichkeit: ein Studium. Dabei muss Ihr Lebensunterhalt gesichert sein (entweder durch eine Verpflichtungserklärung z.B. der Eltern oder ein Sparbuch mit Sperrvermerk von dem sie immer nur einen bestimmten Betrag abheben darf), ausreichender Krankenversicherungsschuz muss auch vorliegen. ich weiß ja nicht wie gut Ihre Deutschkenntnisse sind, aber je nachdem, könnte sie vor Beginn des Studiums bis zu 12 Monaten einen Deutschkurs besuchen.

  3. Möglichkeit: wenn sie vielleicht bereits einen Beruf hat im Bereich Krankenpflege würde es vielleicht auch eine Möglichkeit geben, nach Deutschland zu kommen, wenn sie denn einen Arbeitsplatz in diesem Bereich findet.

  4. Möglichkeit: die Heirat, aber das möchtest Du ja nicht.

Was meine „Vorschreiberin“ mit den 5 Jahren gesagt hat stimmt schon, aber dazu muss man erst einmal im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis sein. Die Möglichkeit einer Einreise zur Arbeitsaufnahme gibt es jedoch nicht.

Gruß Maike