Aufenthaltsbestimmungsrecht

Junge 17 hat eine Freundin, auch 17. Vater erteilt Tochter Hausarrest, streicht Taschengeld, weil Tochter tagsüber zu Junge fährt und sich in Wohnung der Eltern des Jungen, normale, anständige Leute, aushält. Tochter geht zur Schule, hat einen Schülerjob. Tochter muss zuhause im Wohnzimmer mit Mutter und Schwester auf Couch schlafen, weil Vater das Kinderzimmer bis oben hin mit Möbeln vollgestellt hat (Messie ohne Müll). Wenn nach einer Begründung gefragt wird, warum sie nicht raus darf, heisst, es, er bestimmt alles, er ist Erziehungsberechtigter, er sagt, was passiert. Termin beim Jugendamt ist in ca. 14 Tagen, haben die Eltern des Jungen angeregt zur Beratung für das Mädchen.

Mädchen ist nun zu Eltern des Jungen geflüchtet, wurde dort auch aufgenommen, aber wer hat denn nun das Aufenthaltsbestimmungsrecht und auch, wenn es den Kuppelparagraphen nicht mehr gibt, kann er da nicht einhaken, dass Eltern „etwas fördern“, was er nicht möchte.

Kann er mit der Polizei kommen, wir denken, Polizei ist kein Erziehungsgehilfe der Eltern, wenn keine Gefahr vorliegt, aber liegen wir da richtig?

sehr verwirrender Text von einem Grußlosen!

Warum Polizei - Kontaktaufnahme zum Jugendamt wäre sinnvoller!

Gruß Merger

Hallo,

Mädchen ist nun zu Eltern des Jungen geflüchtet, wurde dort
auch aufgenommen, aber wer hat denn nun das
Aufenthaltsbestimmungsrecht und auch, wenn es den

der Vater des Mädchens, wenn er allein sorgeberechtigt ist…oder
beide Elternteile des Mädchens…

Kann er mit der Polizei kommen, wir denken, Polizei ist kein
Erziehungsgehilfe der Eltern, wenn keine Gefahr vorliegt, aber
liegen wir da richtig?

Evtl. kann die Polizei das Mädchen in Gewahrsam nehmen und den Sorgeberechtigten übergeben…(genaues vielleicht bei Polizei nachfragen).

Gruß von Sid

Wer lesen kann, ist eindeutig im Vorteil
Gruß leon8000

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Wer lesen kann, ist eindeutig im Vorteil
Gruß leon8000

Wer Texte schreiben kann, dass man erkennen kann - welcher der Darsteller etwas erfahren will - bekommt dann auch die richtige Antwort.

Nach diesem Text zu beurteilen, bestand auch die Möglichkeit, dass der Vater der Tochter eine Auskunft haben wollte.

Entsprechend war auch die Antwort.

Gruß Merger

Hi,

Mädchen ist nun zu Eltern des Jungen geflüchtet, wurde dort
auch aufgenommen, aber wer hat denn nun das
Aufenthaltsbestimmungsrecht und auch, wenn es den
Kuppelparagraphen nicht mehr gibt, kann er da nicht einhaken,
dass Eltern „etwas fördern“, was er nicht möchte.

Kann er mit der Polizei kommen, wir denken, Polizei ist kein
Erziehungsgehilfe der Eltern, wenn keine Gefahr vorliegt, aber
liegen wir da richtig?

Das ABR liegt weiterhin bei den Eltern, sofern sie es bislang bereits hatten. Das Problem des Vaters ist aber die Durchsetzung dieses Rechts.
Natürlich kann er sich an die Polizei wenden und diese wird dann auch schnell aktiv werden. Sie werden die Jugendliche aber nicht mit Gewalt aus der Wohnung des Freundes holen sondern zunächst mal zu klären versuchen, was überhaupt los ist.
Wenn sie dann hören, was Du hier erzählst, werden sie maximal das Jugendamt einschalten, die Jugendliche aber sicher erst mal lassen, wo sie ist.

Die Eltern des Freundes haben, sofern sie das Mädchen nicht zu irgendetwas zwingen, nichts zu befürchten. Die Tatsache, daß sie einem Jungendlichen in Not Zuflucht bieten, ist keine Straftat. Es gibt für sie keine Verpflichtung, das Mädchen aus der Wohnung zu werfen, nur weil der Vater das will.

Gruß Stefan

Hallo Stefan,

Ihr Beitrag hat wirklich sehr geholfen, so weiß man nun
auf was man sich einzustellen hat.

Die neueste Variante des Vaters ist, kein Taschengeld an die Tochter, das Girokonto aufgelöst (2.500,00 zusammengearbeiteter Lohn) alles auf ein Sparbuch, wo die Tochter eine Vollmacht braucht, wenn sie Geld will.
Ob nun Brotzeit, Strumpfhose oder Wimperntusche, jetzt bezahlen die Eltern des Jungen, so will er seine Tochter aushungern, er sagt zu ihr, sie solle zu ihren neuen Eltern gehen. Annährung durch Gespräche Eltern zu Eltern sind nicht möglich, Vater schreit, Mutter beugt sich, übernimmt keine Verantwortung für die Tochter, sondern weint. Die Eltern des Jungen sind, weil der Junge auf die Montessorischule (Fachoberschule) geht und seit der 1. Grundschulklasse Monte ist, kein Gesprächspartner sondern Weicheier. Dialog sieht anders aus. Jugendamttermin dauert mindestens noch zwei Wochen. Viele Grüße leon8000

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Danke für die Antwort, ich habe nachgefragt,
Polizei ist nicht Erziehungsgehilfe, wie man mir
sagte, wenn der Vater einen Polizisten kennt, sieht
es vielleicht etwas anders aus, aber er will ja nicht, dass
jemand evtl. in seine Wohnung kommt und die Verhältnisse
sieht, das sind aber keine Assozialen, auch wenn sie so leben
sondern Angestellter im gehobenen Dienst und Verkäuferin.
Man glaubt kaum, was der Tochter und der kleinen Schwester zugemutet wird.
Gruß
leon8000

Hi,

Ihr Beitrag hat wirklich sehr geholfen,

danke für die Rückmeldung. Darf ich weiterhin bei dem hier üblichen „Du“ bleiben?

Die neueste Variante des Vaters ist, kein Taschengeld an die
Tochter, das Girokonto aufgelöst (2.500,00
zusammengearbeiteter Lohn) alles auf ein Sparbuch, wo die
Tochter eine Vollmacht braucht, wenn sie Geld will.

Das ließe meine Alarmglocken schellen! Die Dame sollte sich imho möglichst schnell einen Termin bei einem Rechtsanwalt besorgen und beraten lassen, welche Schritte man unternehmen kann und muß, um das Geld zu sichern. Wenn der Vater merkt, daß er die Gewalt über seine Tochter verliert (und das wird er sehr bald), könnte er dieses Geld als „Strafe“ mißbrauchen. Offiziell hat er es dann für den Lebensunterhalt der Tochter ausgegeben…

Ob nun Brotzeit, Strumpfhose oder Wimperntusche, jetzt
bezahlen die Eltern des Jungen, so will er seine Tochter
aushungern, er sagt zu ihr, sie solle zu ihren neuen Eltern
gehen.

Sofern die Eltern des Jungen den Lebensunterhalt nicht auf Dauer leisten können oder wollen, sollte auch das ein Thema beim RA sein. Eltern können im Normalfall den Unterhalt für ihre Kinder zwar in Naturalien leisten, in Härtefällen (und das klingt sehr danach) kann das Kind aber auch auf Barunterhalt bestehen.
Persönlich würde ich natürlich solch einen Jungendlichen auch aufnehmen und seinen Lebensunterhalt auch erstmal finanzieren. Ich würde die Eltern aber nicht aus ihrer Verantwortung entlassen und den Unterhalt entsprechend zurückfordern.
Die Einzelheiten sollte man aber mit einem Rechtskundigen besprechen.

Annährung durch Gespräche Eltern zu Eltern sind nicht
möglich, Vater schreit, Mutter beugt sich,

Dann würde ich das auch lassen. Anschreien lassen muß man sich wirklich nicht.

Viel Glück für die junge Dame.

Gruß Stefan

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Guten Tag,

danke für die Antwort, irgendwie ist das alles gar nicht so einfach zu lösen. Jetzt kam raus, warum sie keinen Besuch nachhause bringen darf. Messie Wohnung, aber ohne Müll, Anhäufung von Sachen, dass die beiden Töchter auf dem Sofa im Wohnzimmer schlafen (allerdings mit der Mutter, was mich alarmiert…)weil das Kinderzimmer bis oben hin vollgestellt ist. Er hat auch ein Haus geerbt in bester Wohnlage, das ist ebenfalls vollgestellt bis oben hin.

Das Kind muss seine Klamotten vom Sparbuch zahlen, hat keinen Wintermantel und der Vater ist angesehener BEAMTER (!!!).

Sie zieht ihre Sachen einfach übereinander an, weil sie keinen Wintermantel hat, habe ihr jetzt einen gekauft, auch wenn das vielleicht den Vater noch mehr erzürnt, aber in einer Sweatshirtjacke ist es jetzt einfach zu kalt.

Für eine junge Beziehung, die erste für beide, ist es aber sicherlich nicht gut, wenn sie jetzt schon zusammenwohnen, das schafft eine Abhängigkeit und das Mädchen kann sich wieder nicht auf sich selbst besinnen, dazu hatte sie ja - aufgrund der Wohnverhältnisse die letzten 10 Jahre gar keine Möglichkeit. Essen in der Küche immer nur zu zweit, weil so voll!! Ich hoffe, dass das Jugendamt das Sorgerecht bekommt und sie dann z.B. in ein Zimmer von pro familia zieht und wir aber immer für sie da sind, als Familie. Das würde den Bruch zur eigenen Familie bedeuten und so weit ist sie noch nicht, glaube ich, dann sind wir wieder am Anfang…
Liebe Grüße Stefan und danke.