Ich habe mich aus verschiedenen Gründen von meinem Partner getrennt. Wir haben beide das Sorgerecht für unsere 15 Monate alte Tochter die nun bei mir ist.Ich möchte unbedingt wegziehen, denn ich bin hier sehr einsam und bin den dauernden Anfeindungen seitens seiner Familie und Freunden nicht gewachsen. Er kümmert sich nicht und zahlt auch keinen Cent.
Ich bin schwerbehindert und komme gut zurecht (besser als mit ihm zusammen).Wir sind finanziell abgesichert und am neuen Wohnort hätte ich tatkräftige Unterstützung.
Habe aber nun Bedenken das er mit seiner Mutter das alleinige Sorgerecht einklagen will.
Was habe ich zu beachten?
Kann ich einfach umziehen oder wie sehen meine Chancen auf das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht aus?
Welche Konsequenz muß ich tragen, sollte ich den Wohnort wechseln?
Für eine Antwort wäre ich dankbar.
Hallo, Ally,
ich bin kein Fachmann, kann Dir aber aus eigenen Erfahrungen nur raten nichts ohne vorherige Rücksprche mit dem Jugendamt oder Beratung eines Rechtsanwaltes zu unternehmen.
- Muss geklärt werden, ob er zahlen kann oder muss.
- Wenn er sich nicht kümmert, hat er sicher auch schlechte Karten, das alleinige Sorgerecht zu bekommen.
Ich weiß nicht welche Behinderung Du hast, ob Du in der Lage bist, das Kind alleine zu erziehen.
Auf keinem Fall darfst Du ohne Einwilligung den Wohnort wechseln. Wenn Du den Verdacht hast, dass er das Sorgerecht mit seiner Mutter beantragen möchte, komme ihm zuvor. Mache aber keine unüberlegten Fehler, die Dir dann schaden könnten.
liebe ally,
es git in deinem fall zu viele faktoren, die zu berücksichtigen wären, die ich nicht einschätzen kann.
- wie ist dein exfreund einzuschätzen
- nutzt er deine behinderung aus, um zu belegen, dass du dich „nicht ausreichend“ um die versorgung deiner tochter kümmern könntest
- wenn du wegziehst, ohne sein einverständnis zu haben, stellt er es so dar, dass du der gemeinsamen sorge abträglich handelst
- welche rolle spielt seine mutter? inwieweit hatte sie vorher einfluss…
alles fragen, die sich mir beim lesen gestellt haben.
aus erfahrung kann ich dir nur raten, immer den ersten fairen schritt zu machen, organisiere alles soweit (umzug, hilfen etc) dass du sofort nach dem offiziellem o.k. durchstarten kannst.
es ist (leider für dich) so, dass das recht auf elternsein grundrechtlich abgesichert ist und nur in extremen fällen (oder wenn sich beide eltern so gar nicht einig werden und die erziehung des kindes gegenseitig behindern) einem das sorgerecht aberkannt wird. kleiner tipp: versuche ersteinmal „nicht in die vollen“ zu gehen und „fordere nur“ das alleinige aufenthaltsbestimmungsrecht. somit kannst du ohne sein einverständnis dahin ziehen, wo dir hilfe und zuspruch gegeben wird und zeigst, dass du ihn aber als vater nicht ausgrenzen (gemeinsame sorge) magst - darauf stehen die richter :o)
ich hoffe, ich konnte dir etwas rat geben, wie gesagt, durch dein handicap ist es schwierig, wie es offiziell gewertet wird.
toi toi toi
Immer einen Rechtsanwalt einschalten, das ist es was ich aus meiner Trennung/ Scheidung gelernt habe. Alles Gute, mehr kann ich leider nicht beitragen.
Hallo Ally!
Beo deiner Frage kann ich Dir leider nicht wirklich weiterhelfen.
Da ihr beide das Sorgerecht habt,denke ich,daß Du nicht einfach wegziehen darfst ohne es Deinem Ex zu sagen.
Ich würde Dir raten,ene Anwalt zu rate zu ziehen.Zumindest für ein Beratungsgespräch.Evtl bekommst Du ja Beratungshilfe,diese beantragt man persönlich eim ansessigen Amtsgericht.
Es tut mir leid Ihnen nicht weiter helfen zu können und hoffe das beste für Sie und Ihr Kind.
Gruß
Hallo Ally!
Bei deiner Frage kann ich Dir leider nicht wirklich weiterhelfen.
Da ihr beide das Sorgerecht habt,denke ich,daß Du nicht einfach wegziehen darfst ohne es Deinem Ex zu sagen.
Ich würde Dir raten,ene Anwalt zu rate zu ziehen.Zumindest für ein Beratungsgespräch.Evtl bekommst Du ja Beratungshilfe,diese beantragt man persönlich eim ansessigen Amtsgericht.
Es tut mir leid Ihnen nicht weiter helfen zu können und hoffe das beste für Sie und Ihr Kind.
Gruß