Aufenthaltsbestimmungsrecht

Hallo,

vielleicht kann mir ja jemand helfen.
Mein Ex macht ständig theater wegen unserer gemeinsamen tochter.
sie wohnt bei mir.
Heute war es so schlimm das ich die polizei gerufen habe.
wie stehen meine chancen das ich das alleinige aufenthaltsbestimmungsrecht bekomme?
ich war ende dezember bereits beim anwalt,aber irgendwie tut sich nix.

Hallo Sunny,

weswegen musstest Du die Polizei rufen,kann ich noch
ein paar Infos bekommen? damit ich Dir besser sagen
kann was DU unternehmen sollst.
Deine richtigen daten bekomme ich nicht,somit bleibst
du ja anonym.

Gruß
Wusel

Hallo,

vielleicht kann mir ja jemand helfen.
Mein Ex macht ständig theater wegen unserer

gemeinsamen

tochter.
sie wohnt bei mir.
Heute war es so schlimm das ich die polizei gerufen

habe.

wie stehen meine chancen das ich das alleinige
aufenthaltsbestimmungsrecht bekomme?
ich war ende dezember bereits beim anwalt,aber

irgendwie tut

sich nix.

Ich habe die polizei gerufen weil er einfach unsere tochter mir entrissen hat und in meine wohnung eingedrungen ist und mich dabei verletzte.

Hallo!

Anzeige stellen!Falls Sie dies nicht schon gemacht
haben.
Hat er auch das Sorgerecht?Gibt es eine Regelung die
vom Gericht beschlossen wurde?Umgang mit der Tochter?

Nehmen Sie sich einen anderen Anwalt,machen Sie sich
schlau wer auf Familienrecht und Umgangsrecht
spezialisiert ist am besten auch auf Unterhaltsrecht.
Bei der Aktion die Ihr Mann gebracht hat,wird ihm denke
ich auch noch das Sorgerecht abgenommen.Sie müssen nun
nur schnell handeln und nicht zu lange warten.

Wenn Sie weitere Infos brauchen,melden Sie sich.

MfG
Wusel

Ich habe die polizei gerufen weil er einfach unsere

tochter

mir entrissen hat und in meine wohnung eingedrungen

ist und

mich dabei verletzte.

hallo sunny,

wenn deine tochter bei dir lebt, wirst du schon das aufenthaltsbestimmungsrecht haben und dein ex das umgangsrecht. ich denke, du meinst das alleinige sorgerecht! du hast genau das richtige gemacht, indem du die polizei eingeschaltet hast und zum anwalt gegangen bist. blöd ist nur, dass er nicht aus der hufe kommt. du solltest dir so schnell wie möglich einen neuen anwalt suchen und den vorfall schnell dem jugendamt melden.(ich hoffe, du hast es schon getan!!!) denn umso öfter du das amt über solche vorfälle informierst, desto besser ist es nachher für dich. sag denen, dass das kein zustand für deine tochter ist, wenn sie ständig den agressionen deines ex-mannes ausgesetzt wird. das sie darunter leidet, albträume hat usw.

ich stehe immer wieder gerne zur verfügung, wenn ich helfen kann.

lieben gruß
früchtchen

Anzeige habe ich gestellt.
war heute aufm jugenamt und da wurde jetzt festgelegt wann er die Kleine sehen darf.
Wir haben beide leider noch das gemeinsame sorgerecht und somit auch das gemeinsame aufenthaltsbestimmungsrecht.
Aber das habe ich ja schon beantragt das alleine zu bekommen,ich hoffe das klappt auch.

Danke für die antwort.
Wir haben leider beide das gemeinsame sorgerecht und somit das gemeinsame aufenthaltsbestimmungsrecht.
auf dem jugendamt war ich heute,die meinen man sollte sich so einigen,aber das funktioniert einfach nicht.
ich hoffe das meine chancen gut stehen das alleinige aufenthaltsbestimmungsrecht zu bekommen,da ich auch von hier wegziehen will.

hallo sunny,

das heißt also, ihr beide wohnt noch zusammen?! denn sonst kann das nicht möglich sein. solltet ihr jedoch getrennt leben, also auch in getrennten wohnungen, dann kann nur einer das aufenthaltsbestimmungsrecht und einer das umgangsrecht haben.

berichte mir doch mal ein wenig mehr von eurer lebenssituation. interessiert wirklich sehr.

wünsche noch einen schönen ruhigen abend oder einen schönen ruhigen tag. bis bald.

lg
früchtchen

Hallo Sunny,

Sorgerecht hat man immer zusammen soweit nicht andres
vorher oder nachher entschieden wurde,das
Aufenthalsb.recht hat immer nur einer.
Nachdem was sich Dein Ex geleistet hat,kann ich nicht
verstehen,das er nun die kleine wieder regelmäßig sehen
darf,aber ich selber habe auch viel durch mit den
Ämtern …d.h. unfassbare Dinge.
DU musst versuchen das alleinige Sorgerecht zu
bekommen.Erst dann kannst Du so handeln wie Du es gerne
möchtest.
Bedenke nur immer:ist dies gut für Deine Tochter oder
will sie den vater sehen,dies sollte man nicht
vergessen.
Nehme Dir eine Frau als Anwältin,da spreche ich diesmal
nur aus eigener Erfahrung.Die sind bissfester und
Kämpfen besser,die können sich besser in dich
reinversetzten.
(Dies soll kein Angriff auf die Männer sein,dies ist
meine Meinung und wir haben Meinungsfreiheit…nur zur
Info ;o))
Wie zuvor schon mal geschrieben,handel schnell auch
wenn es z.Zt. ein stressiger Weg ist,wartest Du zu
lange schlägt die ganze Sache meistens fehl.

Mfg
Wusel

Anzeige habe ich gestellt.
war heute aufm jugenamt und da wurde jetzt festgelegt

wann er

die Kleine sehen darf.
Wir haben beide leider noch das gemeinsame sorgerecht

und

somit auch das gemeinsame aufenthaltsbestimmungsrecht.
Aber das habe ich ja schon beantragt das alleine zu
bekommen,ich hoffe das klappt auch.

Hallo,

wir leben getrennt,jeder hat seine eigene Wohnung und unsere Tochter ist auch bei mir gemeldet.

lg

hallo sunny,

dann ist es so, wie ich es bereits sagte. du hast das aufenthaltsbestimmungsrecht und dein ex das umgangsrecht. anders geht es nicht. du bekommst doch auch sicherlich das kindergeld!?
jetzt musst du nur noch einen vernünftigen anwalt finden, der dir da hilft. du musst alles auf dem tisch legen. sag ihm/ihr, dass der vater der kleinen nicht gut tut und das es jedesmal schwierigkeiten bei dem wechsel gibt. das kann die kleine doch auf dauer nicht aushalten. sag, das du bereits mit dem jugendamt tel. hast und die sich nicht wirklich kümmern. die reagieren eh immer erst dann, wenn das kind im brunnen gefallen ist. so war es bei mir auch.
lass dich nicht abwimmeln. versuch es noch einmal beim jugendamt. zeig denen, dass es dir verdammt wichtig ist, das der kontakt zum vater unterbrochen wird.
lieben gruß
früchtchen

Hallo,

gestern war Verhandlung.Das Verfahren wurde eingestellt und es kam zu keiner Einigung.anscheint kann mein ex sich alles erlauben.
Ich bin total verzweifelt,weil die Richterin der Meinung ist das Aufenthaltbestimmungsrecht weder mir noch dem Vater zuzusprechen.
Weiß jemand ob ich trotzdem wegziehen kann,weil hier kann und will ich nicht mehr wohnen/leben.
Und wieweit ich umziehen kann.

Danke im Vorraus.

hallo sunny,

das hört sich gar nicht gut an.
also, mir ist bekannt, dass du innerhalb von deutschland, hinziehen kannst wo du willst (wenn du denn das aufenthaltsbestimmungsrecht hättest). allderings kannst du jetzt nicht so einfach mit deinem kind wegziehen, wenn das nicht geklärt ist. ich finde, da solltest du dich mit dem anwalt in verbindung setzen oder aber dich sogar bei gericht schlau machen. bevor du noch etwas falsch machst. es tut mir leid, dass ich dir da nicht weiter helfen kann.
viel glück
es grüßt das
früchtchen