Hallo Sunny,
Sorgerecht hat man immer zusammen soweit nicht andres
vorher oder nachher entschieden wurde,das
Aufenthalsb.recht hat immer nur einer.
Nachdem was sich Dein Ex geleistet hat,kann ich nicht
verstehen,das er nun die kleine wieder regelmäßig sehen
darf,aber ich selber habe auch viel durch mit den
Ämtern …d.h. unfassbare Dinge.
DU musst versuchen das alleinige Sorgerecht zu
bekommen.Erst dann kannst Du so handeln wie Du es gerne
möchtest.
Bedenke nur immer:ist dies gut für Deine Tochter oder
will sie den vater sehen,dies sollte man nicht
vergessen.
Nehme Dir eine Frau als Anwältin,da spreche ich diesmal
nur aus eigener Erfahrung.Die sind bissfester und
Kämpfen besser,die können sich besser in dich
reinversetzten.
(Dies soll kein Angriff auf die Männer sein,dies ist
meine Meinung und wir haben Meinungsfreiheit…nur zur
Info ;o))
Wie zuvor schon mal geschrieben,handel schnell auch
wenn es z.Zt. ein stressiger Weg ist,wartest Du zu
lange schlägt die ganze Sache meistens fehl.
Mfg
Wusel
Anzeige habe ich gestellt.
war heute aufm jugenamt und da wurde jetzt festgelegt
wann er
die Kleine sehen darf.
Wir haben beide leider noch das gemeinsame sorgerecht
und
somit auch das gemeinsame aufenthaltsbestimmungsrecht.
Aber das habe ich ja schon beantragt das alleine zu
bekommen,ich hoffe das klappt auch.