Aufenthaltsbestimmungsrecht

Hallo zusammen.
Bin neu hier(weiblich) und brauche euren rat. Wie ist das genau mit dem ABR? Ich lese so viel im netz und hab doch keine ahnung.Ich bin seit fünf jahren geschieden und mein kind lebt bei mir.
Ich möchte nun gerne umziehen.das heißt mit meiner lebensgefährtin und meiner tochter. Mein ex mann ist damit nicht einverstanden.ich habe allerdings nur vor ca 30 km weiter weg zu ziehen.Also nicht wirklich weg. Er kann sie weiterhin regelmässig sehen usw.

Er meinte er wird gerichtlich gegen mich vor gehen.ich habe aber auf sowas keine lust. Er lässt nicht mit sich reden und will jetzt das unsere tochter zu ihm zieht.

Was sagt ihr dazu? Kann er chancen haben nur weil ich eine freundin habe und nicht einen freund?

danke für eure hilfe

hallo destiny1,

das ist mal wieder typisch mann, sorry. aber so ist es doch.

natürlich darfst du mit deiner tochter wegziehen. wenn du das ABR hast, kann er nichts dagegen machen und auch nicht weil du „nur“ eine freundin hast. ausserdem sind es nur 30km. er soll froh sein, dass du nicht 200 km entfernt bist.

viele grüsse
vom
früchtchen

hallo früchtchen

leider weiss ich nicht wer das ABR hat.Es wurde nie darüber gesprochen. Sorgerecht haben wir beide. Aber warum muss ich wegen jedem mist um erlaubnis fragen.Das ist echt schlecht geregelt…

glg Destiny

guten tag destiny,

das ist schlecht. du solltest das so schnell wie möglich regeln, und ich glaube, dass geht nur vor gericht. am besten wendest du dich an einen anwalt. ich musste das auch. vorallem aber ist es besser, dass es darüber ein urteil gibt. damit du in zukunft eben nicht mehr um erlaubnis fragen musst.

es tut mir leid, aber ich glaube, da musst du durch.

liebe grüsse und viel erfolg
vom
früchtchen

Hallo,

ob du mit einer Frau oder einem Mann zusammenlebst dürfte nicht von Relevanz sein und 30km ist nicht wirklich eine Entfernung…Wenn das Aufendhaltsbestimmungsrecht nicht ausdrücklich geregelt ist,dann liegt es bei Beiden,insofern bemühe dich um eine gütliche Einigung,geht doch ums Kind.
Alles Gute