hallo.
ich hoffe, mir kann hier jemand helfen bzw mir etwas die angst nehmen…
es geht um das abr für die tochter von mir und meinem ex-partner. es ist so, dass ich ohne unsere tochter ausziehen musste, das ist 3 monate her. es gab anfang mai eine gerichtsverhandlung im einstweiligen verfahren. es gab keine einigung, der richter konnte/wollte sich nicht entscheiden, ob sie mit mir umziehen darf, obowhl ich immer ihr hauptbezug war. der kindsvater behauptete, dass die oma der kleinen hauptbezug war. er selber kann sich nach eigenen angaben nur 2 tage die woche um sie kümmern, die restliche ziet wird sie von der oma betreut (der richter fand dies anscheinend nicht weiter schlimm).ich hingegen kann mir die arbeitszeit so einrichten, dass ich sie täglich selber in die kita bringen und abholen kann.das jugendamt war ebenfalls geladen und war dafür, dass die tochter bei mir besser aufgehoben ist. daraufhin bestellte der richter einen verfahrensbeistand.habe den bericht bekommen, in diesem steht, dass die tochter ihren lebensmittelpunkt bei mir haben soll, wegen der starken bindung zu mir und dass psychische probleme zu befürchten sind, wenn sie beim papa wohnen bleibt (wegen dem bindungsabbruch), und dass mir erzieherische „eher liegt“ usw. derzeit ist unsere tochter jedes wochenende bei mir, damit die bindung nicht abbricht.
ich hatte noch einen termin beim jugendamt, da hörte es sich so an, als ob er mich wohl sehr schlecht gemacht hat (ich würde es allein nicht schaffen, hätte sie wohnung nicht sauber gemacht usw). mir wurden einige fragen gestellt, was positiv wäre, wenn sie beim papa lebt und welche rolle er in ihrem leben spielt. leider konnte ich darauf keine sonderlich guten antworten geben…
der kindergarten hat inzwischen auch festgestellt, dass sich das verhalten unserer tochter verändert hat (sie träumt noch mehr vor sich hin und ist immer öfter geistig abwesend). sie frisst alles in sich rein, zeigt ihre wut und ärger nicht durch schläge, schreien oder sonstiges…
sie ist 3,5 jahre.
nun zu meinen fragen: bitte ehrlich antworten und mir keine falschen hoffnungen machen!!! (mir geht es nicht darum, dem papa die kleine vorzuenthalten, ich hatte bereits mehrfach ein großzügiges umgangsrecht angeboten-ohne erfolg)
- wie wahrscheinlich ist es, dass das jugendamt seine meinung ändert (sich manipulieren lässt)
- wie wichtig ist der bericht vom verfahrensbeistand?
- was entscheidet, wenn nun das jugendamt „gegen mich“ und der verfahrensbeistand „für mich“ ist
- kann sich das gericht trauen, gegen das wohl des kindes zu entscheiden, „nur“ weil der vater behauptet, ich würde es nicht schaffen.
vielen dank für eine antwort!