Aufenthaltsbestimmungsrecht

hallo.
ich hoffe, mir kann hier jemand helfen bzw mir etwas die angst nehmen…
es geht um das abr für die tochter von mir und meinem ex-partner. es ist so, dass ich ohne unsere tochter ausziehen musste, das ist 3 monate her. es gab anfang mai eine gerichtsverhandlung im einstweiligen verfahren. es gab keine einigung, der richter konnte/wollte sich nicht entscheiden, ob sie mit mir umziehen darf, obowhl ich immer ihr hauptbezug war. der kindsvater behauptete, dass die oma der kleinen hauptbezug war. er selber kann sich nach eigenen angaben nur 2 tage die woche um sie kümmern, die restliche ziet wird sie von der oma betreut (der richter fand dies anscheinend nicht weiter schlimm).ich hingegen kann mir die arbeitszeit so einrichten, dass ich sie täglich selber in die kita bringen und abholen kann.das jugendamt war ebenfalls geladen und war dafür, dass die tochter bei mir besser aufgehoben ist. daraufhin bestellte der richter einen verfahrensbeistand.habe den bericht bekommen, in diesem steht, dass die tochter ihren lebensmittelpunkt bei mir haben soll, wegen der starken bindung zu mir und dass psychische probleme zu befürchten sind, wenn sie beim papa wohnen bleibt (wegen dem bindungsabbruch), und dass mir erzieherische „eher liegt“ usw. derzeit ist unsere tochter jedes wochenende bei mir, damit die bindung nicht abbricht.
ich hatte noch einen termin beim jugendamt, da hörte es sich so an, als ob er mich wohl sehr schlecht gemacht hat (ich würde es allein nicht schaffen, hätte sie wohnung nicht sauber gemacht usw). mir wurden einige fragen gestellt, was positiv wäre, wenn sie beim papa lebt und welche rolle er in ihrem leben spielt. leider konnte ich darauf keine sonderlich guten antworten geben…
der kindergarten hat inzwischen auch festgestellt, dass sich das verhalten unserer tochter verändert hat (sie träumt noch mehr vor sich hin und ist immer öfter geistig abwesend). sie frisst alles in sich rein, zeigt ihre wut und ärger nicht durch schläge, schreien oder sonstiges…
sie ist 3,5 jahre.
nun zu meinen fragen: bitte ehrlich antworten und mir keine falschen hoffnungen machen!!! (mir geht es nicht darum, dem papa die kleine vorzuenthalten, ich hatte bereits mehrfach ein großzügiges umgangsrecht angeboten-ohne erfolg)

  • wie wahrscheinlich ist es, dass das jugendamt seine meinung ändert (sich manipulieren lässt)
  • wie wichtig ist der bericht vom verfahrensbeistand?
  • was entscheidet, wenn nun das jugendamt „gegen mich“ und der verfahrensbeistand „für mich“ ist
  • kann sich das gericht trauen, gegen das wohl des kindes zu entscheiden, „nur“ weil der vater behauptet, ich würde es nicht schaffen.

vielen dank für eine antwort!

hallo,
zu deinen fragen:
der bericht des verfahrensbeistands ist „nur“ eine empfehlung - hier geht es um das kindesinteresse, nicht um das kindeswohl - dafür ist das jugendamt zuständig. dass sich das jugendamt „manipulieren“ lässt ist eher unwahrscheinlich. wurde das kind angehört? hatte der verfahrensbeistand die aufgabe eine einvernehmliche lösung zwischen euch eltern herbei zu führen? gab es elterngespräche beim jugendamt?
der richter kann ein gutachten in auftrag geben, mit der frage „welche sorgerechtsregelung entspricht dem kindeswohl / kindesinteresse“ - dieses wird mit grosser wahrscheinlichkeit der fall sein, wenn ihr euch als eltern nicht einig werdet…
ein gutachten ist sehr zeitaufwändig und kostenintensiv - vielleicht solltet ihr zu einer elternberatungsstelle gehen um eine gemeinsamt lösung zu finden - es gibt da die verschiedensten modelle -

ich wünsche dir alles gut und hoffe dir ein wenig geholfen zu haben - lieben gruss

hallo.

erstmal vielen dank für die schnelle antwort!

also es gab mehrere gespräche: vor der ersten verhandlung ein gemeinsames gespräch beim jugendamt (ohne unsere tochter), danach war die frau vom jugendamt beim kindsvater und unserer tochter zuhause (die kleine hatte allerdings kein wort mit der frau gesprochen), wo er mich wohl auch so schlecht gemacht hat. danach war eine dame vom jugendamt aus meinem landkreis bei mir, da wollte die kleine auch nichts von ihr wissen und hat sich verkrochen und dann hatte ich nochmal ein einzelgespräch beim jugendamt…

mit der verfahrenspflegerin hatte der kindsvater mit tochter ein gespräch, wir ein gemeinsames, wo versucht werden sollte, eine einigung zu finden-ohne erfolg, ich ein einzelgespräch, und sie war bei jedem von uns (jeweils mit der tochter) einmal zuhause. da hat sie auch mit unserer tochter gespielt/geredet.

im protokoll steht als aufgabe der verfahrenspflegerin, „die bindungen der tochter zu durchleuchten, auch in bezug auf mögliche zukunftsperspektiven und den eltern die vorraussetzung einer einigung näher zu bringen“

danke!

Hallo,

zum einen muss er beweisen,das du deiner Sorgepflicht als Mutter nicht nachkommst.
Du solltest hier eng mit Jugendamt und Anwalt zusammenarbeiten.
Ferner würde ich einen Antrag auf das alleinige Sorgerecht stellen und das Kind in eine Gruppe bringen für Scheidungskinder(habe da selbst sehr gute Erfahrungen machen dürfen),Adressen und Anlaufstellen gibt es beim Jugendamt.